Eine barrierefreie Lernplattform entscheidet darüber, ob Bildung für alle offensteht. Oder ob ein Teil der Lernenden vor der ersten Lektion scheitert. Digitales Lernen gilt als flexibel und ortsunabhängig. Flexibel ist es aber nur für die, die es bedienen können. Wer ein Lernvideo nicht versteht, eine Übung per Tastatur nicht abschließt oder sich im Kurssystem nicht orientiert, ist von Bildung ausgeschlossen. Und das wiegt schwer. In diesem Ratgeber zeige ich Ihnen aus der Audit-Praxis, woran es bei E-Learning konkret hakt. Warum sind Plattform und Inhalt zwei getrennte Baustellen? Welches Gesetz gilt für Sie? Wie machen Sie Videos, interaktive Übungen und Dokumente zugänglich? Und welchen Fehler bei Untertiteln sehe ich in fast jedem Kurs?
Was macht eine barrierefreie Lernplattform aus?
Eine barrierefreie Lernplattform muss auf zwei Ebenen zugänglich sein. Gemeint sind das System selbst und die Inhalte darin. Diese Unterscheidung ist der wichtigste Gedanke des ganzen Themas. Die Plattform ist das Learning Management System mit Login, Navigation, Kurslisten und Editor. Sie muss den WCAG entsprechen. Die Kurse, Videos und Aufgaben darin sind aber eine eigene Verantwortung. Denn mit der Plattform allein ist sie noch nicht erfüllt.
Daran scheitern die meisten. Ein etabliertes LMS wie Moodle erfüllt als technisches System durchaus die Standards. Ob ein konkreter Kurs inhaltlich zugänglich ist, liegt aber allein bei den Kursgestaltenden. Konkret heißt das: Sie können eine WCAG-konforme Plattform betreiben und trotzdem völlig unzugängliche Kurse anbieten. Die grüne Ampel des Anbieters sagt also nichts über den Inhalt aus, den Sie selbst dort einstellen.
Für die Praxis heißt das: Prüfen Sie beide Ebenen getrennt. Es ergibt wenig Sinn, mühevoll zugängliche Inhalte zu erstellen, wenn die Infrastruktur sie nicht trägt. Und ebenso wenig, eine zertifizierte Plattform zu kaufen und dann unzugängliche Videos hochzuladen. Beide Ebenen müssen zusammenkommen. Sonst bleibt die Barrierefreiheit Stückwerk.
Eine Barriere wird dabei besonders oft übersehen. Denn sie liegt noch vor dem eigentlichen Lernen: die Anmeldung. Registrierung, Login und die Bestätigung per E-Mail oder Code gehören zur Plattform-Ebene. Versperrt ein Captcha ohne Alternative oder ein nicht beschriftetes Formularfeld den Zugang, kommt der Lernende gar nicht erst zum Inhalt. Der zugänglichste Kurs nützt nichts, wenn der Weg dorthin verschlossen ist. Prüfen Sie den Einstieg deshalb zuerst, bevor Sie sich den Kursen widmen.
Welches Gesetz gilt für Lernplattformen?
Welches Recht für Ihre Lernplattform gilt, hängt von zwei Fragen ab. Wer betreibt sie, und für wen? Für öffentliche Bildungseinrichtungen gilt die BITV 2.0 auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes. Das betrifft Schulen, Hochschulen und öffentlich finanzierte Akademien. Mehr dazu im Ratgeber zur barrierefreien Verwaltung. Die Verantwortung liegt hier ausdrücklich bei der Leitung der Einrichtung.
Für kommerzielle Anbieter sieht es anders aus. Online-Kurse, Lernplattformen und E-Book-Portale für Verbraucher zählen als digitale Dienstleistungen. Damit fallen sie unter das BFSG, das seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist. Wer also E-Learning verkauft oder öffentlich anbietet, ist zur Barrierefreiheit verpflichtet. Und zwar mit allen Konsequenzen, die ich für das BFSG beschrieben habe. Damit gilt für kommerzielles E-Learning derselbe Maßstab wie für jeden Online-Shop.
Eine wichtige Ausnahme betrifft rein interne Angebote. Ein Schulungsportal nur für die eigenen Mitarbeitenden ist keine öffentliche Dienstleistung. Oft fällt es damit nicht unter das BFSG. Verlassen Sie sich darauf aber nicht vorschnell. Sobald Externe Zugang haben oder das Angebot vermarktet wird, kippt die Einordnung. Und unabhängig vom Gesetz haben auch Ihre eigenen Mitarbeitenden mit Behinderung ein Anrecht auf zugängliche Weiterbildung.
Wer auf eine barrierefreie Lernplattform angewiesen ist
Hinter den Erfolgskriterien stehen sehr unterschiedliche Lernende. Es hilft, ihre Bedürfnisse konkret vor Augen zu haben. Blinde Lernende navigieren per Screenreader. Sie sind auf Alternativtexte, eine klare Struktur und zugängliche Formeln angewiesen. Für sie entscheidet jedes nicht ausgezeichnete Bild über Verständnis oder Lücke. Gehörlose und schwerhörige Lernende brauchen korrekte Untertitel und, je nach Kontext, Gebärdensprache. Denn ein Video ohne Untertitel ist für sie schlicht stumm.
Motorisch eingeschränkte Lernende bedienen die Plattform per Tastatur oder Spezialhardware. Deshalb scheitern sie an mausabhängigen Übungen und knappen Zeitlimits. Lernende mit kognitiven Beeinträchtigungen, einer Leseschwäche wie Legasthenie oder einer Aufmerksamkeitsstörung brauchen anderes. Sie profitieren von klarer Sprache, übersichtlicher Gliederung und dem eigenen Tempo. Gerade beim Lernen verlangt schon der Stoff Konzentration. Unnötige Komplexität wiegt deshalb doppelt.
Diese Vielfalt ist der Grund, warum eine Checkliste allein nicht ausreicht. Ob eine Übung für all diese Gruppen wirklich funktioniert, zeigt sich erst im Test mit echten Menschen. Deshalb arbeitet unser Tiefen-Audit Access Ready mit Nutzerinnen und Nutzern verschiedener assistiver Technologien. Es hakt nicht nur Kriterien ab. Erst das deckt auf, woran eine bestimmte Gruppe konkret scheitert.
Wie sich ein Kurs mit dem Screenreader anfühlt
Ein Kurs besteht aus vielen gleichartigen Modulen. Genau das ist für Screenreader-Nutzer Chance und Risiko zugleich. Eine konsistente Navigation hilft enorm. Wenn jedes Modul gleich aufgebaut ist, baut der Nutzer ein verlässliches Muster auf (Erfolgskriterium 3.2.3, Konsistente Navigation). Wechselt die Struktur dagegen von Lektion zu Lektion, muss er sich jedes Mal neu orientieren. Wichtig ist außerdem die Fortschrittsanzeige. Ein Fortschrittsbalken oder ein „erledigt“-Häkchen darf nicht nur farbig sein. Der Status muss auch als Text ansagbar sein (4.1.2, Name, Rolle, Wert). Sonst weiß ein blinder Lernender nicht, welche Lektion er schon abgeschlossen hat. Hilfreich ist zudem eine Sprungmarke zum eigentlichen Kursinhalt. So muss der Nutzer nicht bei jeder Lektion erneut durch das ganze Menü navigieren. Außerdem helfen klar benannte Lernabschnitte bei der schnellen Orientierung.
Videos und Multimedia – das Herzstück des E-Learnings
Multimedia ist das Kernformat des E-Learnings. Und zugleich seine größte Barriere. Denn jedes Lernvideo braucht mehrere Alternativen. Für aufgezeichnete Videos sind synchrone, korrekte Untertitel Pflicht (Erfolgskriterium 1.2.2, Untertitel für Aufzeichnungen). So können gehörlose und schwerhörige Lernende dem Inhalt folgen. Und reine Audioformate wie Podcasts brauchen ein Transkript (1.2.1). So geht auch ohne Ton keine Information verloren.
Zwei weitere Anforderungen werden im Bildungskontext oft unterschätzt. Bei Live-Formaten wie Webinaren müssen Untertitel in Echtzeit bereitstehen (1.2.4, Untertitel für Live-Inhalte). Das ist organisatorisch deutlich aufwändiger als nachträgliche Untertitel. Und dort, wo Bildinformationen den Lerninhalt tragen und nicht im Ton vorkommen, braucht es eine Audiodeskription (1.2.5). Gemeint sind etwa ein stummes Diagramm oder eine gezeigte Versuchsanordnung. Sie macht das Gezeigte für blinde Lernende hörbar. Wie Untertitel sauber umgesetzt werden, vertiefe ich im Ratgeber zu Untertiteln in Videos.
Der häufigste Trugschluss lautet: „Wir haben ja Untertitel.“ Entscheidend ist aber deren Qualität. Und genau daran scheitern automatisch generierte Untertitel. Darauf komme ich im Praxis-Tipp am Ende zurück. Ein Untertitel, der die Fachbegriffe verfälscht, ist im Lernkontext schlimmer als gar keiner.
Interaktive Übungen und E-Assessments
Übungen, Quizze und Prüfungen unterscheiden E-Learning vom bloßen Video. Und sie sind technisch besonders anspruchsvoll. Jede Interaktion muss vollständig per Tastatur bedienbar sein (2.1.1, Tastatur). Dabei darf der Fokus in keinem Element hängen bleiben (2.1.2, Keine Tastaturfalle). Drag-and-drop-Aufgaben sind beliebt in H5P-Inhalten. Für Tastatur- und Screenreader-Nutzer sind sie aber nur mit einer gleichwertigen Bedienalternative zugänglich. Deshalb sollte jede Drag-and-drop-Aufgabe zusätzlich per Tastatur lösbar sein.
Zwei verbreitete Fehler betreffen die Rückmeldung. Erstens darf richtig oder falsch nie allein über Farbe signalisiert werden (1.4.1, Benutzung von Farbe). Ein rot eingefärbtes Feld ohne Text oder Symbol ist für farbenblinde Lernende bedeutungslos. Zweitens dürfen Aufgaben nicht allein auf sensorische Eigenschaften verweisen (1.3.3, Sensorische Eigenschaften). „Klicken Sie auf den grünen Button rechts“ funktioniert nicht für jeden. „Klicken Sie auf ‚Weiter'“ dagegen schon.
Ein eigener Sonderfall sind zeitbegrenzte Prüfungen. Grundsätzlich verlangt 2.2.1 (Anpassbare Zeitbegrenzung), dass Nutzer Zeitlimits verlängern können. Gerade Lernende mit Screenreader oder motorischer Einschränkung brauchen mehr Zeit. Die WCAG kennen hier eine Ausnahme. Sie gilt, wenn das Zeitlimit für die Gültigkeit der Prüfung wesentlich ist. Das ist aber die seltene Ausnahme. Denn die meisten Quizze messen Wissen, nicht Geschwindigkeit. Sie sollten deshalb individuelle Zeitverlängerungen als Nachteilsausgleich erlauben.
Wie unscheinbar solche Barrieren sind, zeigt ein Beispiel aus einem Audit. Ein Lückentext-Quiz markierte falsche Antworten ausschließlich durch einen roten Rahmen. Ein farbenblinder Lernender sah keinen Unterschied zwischen richtig und falsch. Stattdessen wiederholte er denselben Fehler, ohne zu verstehen, warum. Die Lösung war minimal: ein zusätzliches Wort „falsch“ und ein Symbol neben dem Feld. Ohne Test mit Betroffenen wäre der Mangel aber nie aufgefallen. Denn für sehende Nutzer funktionierte die Mechanik einwandfrei.
Der Editor-Effekt: warum gute Plattformen schlechte Kurse zulassen
Die größte Lücke zwischen zugänglicher Plattform und unzugänglichem Kurs öffnet sich im Editor. Dort pflegen Kursgestaltende ohne technisches Wissen Inhalte ein. Moderne LMS bieten Formatvorlagen für Überschriften, Listen und Tabellen, genau wie Word oder PowerPoint. Das Problem ist einfach. Sie bieten die Werkzeuge an, erzwingen ihre Nutzung aber nicht.
In der Praxis sieht das so aus. Texte werden visuell fett und groß gemacht, statt echte Überschriften zu setzen. Außerdem landen Bilder ohne Alternativtext im Kurs. Links heißen „hier klicken“. Tabellen werden zum Layout missbraucht. Jeder einzelne Schritt ist im Editor möglich. Und jeder erzeugt eine Barriere, die kein Plattform-Zertifikat verhindert. Wie man Alternativtexte richtig formuliert, zeige ich im Ratgeber zum Alt-Texte schreiben. Worauf es bei eingebetteten Formularen ankommt, steht im Beitrag zu barrierefreien Formularen.
Die Konsequenz für Ihre Organisation ist doppelt. Denn Sie müssen die Plattform technisch absichern und die Kursgestaltenden befähigen. Ohne geschulte Autoren bleibt die beste Plattform ein gut gemeintes Gerüst. Es füllt sich Stück für Stück mit Barrieren, mit jedem neuen Kurs. Deshalb gehört die Schulung der Autoren von Anfang an dazu.
Ein wirksames Gegenmittel nimmt den Autoren die Last ab, ohne sie zu Expertinnen zu machen. Dazu zählen vorbereitete, bereits zugängliche Kursvorlagen mit korrekten Überschriftenebenen. Dazu zählt ein Pflichtfeld für Alternativtexte beim Bild-Upload. Und dazu zählt eine kurze, im Editor sichtbare Checkliste. Je mehr die richtige Umsetzung zum voreingestellten Standard wird, desto weniger hängt sie vom Tagesform-Wissen Einzelner ab. Technik und Schulung greifen hier ineinander. Die Plattform schafft die Leitplanken, die geschulten Menschen füllen sie aus. Genau diese Kombination macht einen Kurs am Ende für alle nutzbar.
Dokumente, Folien und PDF im Kurs
Lerninhalte stecken selten nur im Video. Zu großen Teilen stecken sie in Dokumenten. Und die werden bei der Barrierefreiheit fast immer vergessen. Skripte, Foliensätze und Aufgabenblätter liegen meist als PDF im Kurs. Ein großer Teil davon ist für Screenreader unbrauchbar. Diesen Dateien fehlen Tags, eine logische Lesereihenfolge und Alternativtexte für Grafiken.
Der Maßstab ist hier der Standard PDF/UA. Diesen erläutere ich im Ratgeber zu PDF/UA. Wie man Dokumente von Beginn an richtig anlegt, zeigt der Leitfaden zum barrierefreien PDF. Für die Praxis gilt dieselbe Logik wie bei der Plattform. Neue Materialien gehören von Anfang an zugänglich erstellt. Und beim Altbestand priorisieren Sie nach Abrufzahl. Die meistgenutzten Skripte kommen zuerst. So erreichen Sie mit dem geringsten Aufwand die größte Wirkung.
E-Books und EPUB als Lerninhalt
Ein eigenes Format verdient besondere Beachtung: das E-Book. Lehrbücher, Skripte und Fachtitel werden zunehmend als E-Book ausgeliefert. Und auch dieses Format ist rechtlich klar geregelt. Seit dem 28. Juni 2025 fallen E-Books und E-Book-Lesegeräte ausdrücklich unter das BFSG. Die konkreten Anforderungen stehen in § 18 BFSGV und in Abschnitt 10 der EN 301 549. Der etablierte technische Maßstab ist das Format EPUB Accessibility 1.1 in Verbindung mit den WCAG 2.2 auf Stufe AA. Damit gelten für Lehr-E-Books dieselben Regeln wie für jedes andere E-Book.
Praktisch heißt das mehreres. Der Text muss strukturiert sein, mit echten Überschriften, einem navigierbaren Inhaltsverzeichnis und vorlesbaren Fußnoten. Die Schrift muss frei skalierbar und der Text umfließbar sein, also reflowable. Zudem muss eine Vorlese-Funktion über Text-to-Speech möglich sein. Außerdem darf ein hartes DRM die Barrierefreiheit nicht blockieren. Wichtig sind zudem die Metadaten. Denn erst Angaben zur Barrierefreiheit machen ein zugängliches E-Book überhaupt auffindbar. Formeln gehören auch hier als MathML hinterlegt, nicht als Bild. Denn nur so kann der Screenreader die Gleichung korrekt vorlesen. Ob ein EPUB diese Vorgaben erfüllt, prüfen Sie technisch mit dem kostenlosen Werkzeug ACE des DAISY-Konsortiums. Ob das E-Book im Alltag tatsächlich nutzbar ist, zeigt darüber hinaus erst die Prüfung mit echten Lesern, wie sie unser Tiefen-Audit Access Ready leistet.
Mathematik, Formeln und Fachinhalte
Fachlich anspruchsvolle Inhalte stellen E-Learning vor ein eigenes Problem. Oft wird es übersehen: die Zugänglichkeit von Formeln. Eine mathematische Gleichung als Bild ist für einen Screenreader eine leere Stelle. Schlimmstenfalls wird sie als Dateiname vorgelesen. Damit ist das für blinde Lernende in MINT-Fächern eine fundamentale Barriere.
Die Lösung heißt MathML. Das ist eine Auszeichnungssprache für Formeln. Mit ihr werden Gleichungen strukturiert beschrieben, und ein Screenreader liest sie korrekt vor. Werkzeuge wie LaTeX lassen sich in zugängliche Formate überführen. Außerdem unterstützen viele moderne Editoren MathML inzwischen. Wer Formeln dennoch als Bild einbinden muss, braucht zumindest einen vollständigen, fachlich präzisen Alternativtext. Gemeint ist die Gleichung in Worten. Dieser Bereich wird in Standard-Audits gern übergangen. Für betroffene Lernende ist er aber entscheidend. Deshalb ist die echte Nutzererprobung mit blinden Lernenden in MINT-Fächern hier besonders wertvoll. Denn ein Tool erkennt das fehlende MathML, nicht aber die fachliche Lücke.
Die häufigsten Fehler bei Lernplattformen
Über viele E-Learning-Projekte hinweg wiederholen sich dieselben Versäumnisse. Diese sechs sehe ich am häufigsten. Und alle lassen sich vermeiden:
- Eine zertifizierte Plattform mit zugänglichem Inhalt verwechseln und die zweite Ebene komplett übersehen.
- Sich auf automatische Untertitel verlassen, die genau die Fachbegriffe verfälschen.
- Interaktive Übungen nur mit der Maus testen und Tastatur sowie Screenreader vergessen.
- Richtig und falsch in Quizzen nur über Farbe signalisieren.
- Kurs-PDFs und Folien ignorieren, weil sie als „Material“ und nicht als Teil der Plattform gelten.
- Kursgestaltende nicht schulen und darauf hoffen, dass der Editor es schon richtig macht.
Der erste und der letzte Punkt hängen zusammen. Beide entstehen aus derselben irrigen Annahme. Sie lautet: Barrierefreiheit sei mit dem Kauf einer guten Plattform erledigt. Sie ist aber erst der Anfang.
Der Praxis-Test für Lernvideos
Einen Mangel, der in fast jedem Kurs steckt, finden Sie in der Zeit eines einzigen Videos. Und er ist der teuerste falsche Freund im E-Learning.
Aus der Praxis – der Fachbegriff-Test bei Untertiteln: Automatische Untertitel erreichen je nach Tonqualität nur 70 bis 90 Prozent Genauigkeit. Und sie scheitern systematisch an genau dem, worauf es in einer Lektion ankommt: an Fachvokabular, Eigennamen, Abkürzungen und Fremdwörtern. Eine falsch transkribierte Fachvokabel hinterlässt einem gehörlosen Lernenden nicht nur eine Lücke. Sie bringt ihm aktiv etwas Falsches bei. Mein Test: Spielen Sie ein Lernvideo mit automatischen Untertiteln ab und achten Sie nur auf die Fachbegriffe. Dort sehen Sie die Fehlerquote sofort. Und sie ist meist erschreckend. Die Konsequenz: Verlassen Sie sich im Bildungskontext nie auf Auto-Untertitel. Lassen Sie jedes Transkript redaktionell korrigieren, mit besonderem Augenmerk auf die fachlichen Begriffe. Lieber ein Video weniger und das mit korrekten Untertiteln als zehn mit falschen.
So prüfen Sie Ihre Lernplattform
Der Weg zur belastbar barrierefreien Lernplattform folgt den zwei Ebenen dieses Ratgebers: dem System und den Inhalten. Einen schnellen technischen Überblick über die Plattform-Oberfläche liefert der kostenlose Access Score in Minuten. Er zeigt, wo Login, Navigation und Editor die WCAG verfehlen.
Die eigentliche Tiefe steckt aber dort, wo kein Scanner hinkommt. Gemeint sind die Bedienbarkeit interaktiver Übungen, die Qualität von Untertiteln und die Zugänglichkeit von Formeln. Ob ein Drag-and-drop-Quiz mit dem Screenreader lösbar ist und ob die Untertitel die Fachbegriffe treffen, beurteilt nur ein Mensch. Unser Tiefen-Audit Access Ready prüft genau das, mit echten Nutzerinnen und Nutzern assistiver Technologien, und stellt ein rechtssicheres Zertifikat aus. Andere Anbieter verkaufen Ihnen ein Werkzeug und lassen Sie mit Plattform und Inhalten allein. Wir begleiten dagegen beide Ebenen bis zur belastbaren Konformität. So wird aus „die Plattform ist zertifiziert“ ein belastbares „unsere Kurse und ihr System erreichen wirklich alle Lernenden“.
