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BRANCHE · FINANZDIENSTLEISTUNGEN · BFSG · EAA · WCAG 2.2

Barrierefreies Online-Banking
– Vertrauen beginnt mit Zugang.

Geld ist die persönlichste aller digitalen Angelegenheiten. Wer seinen Kontostand nicht ablesen, eine Überweisung nicht selbstständig auslösen oder den Kreditantrag nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen kann, verliert mehr als Komfort – er verliert Unabhängigkeit. Für Banken, Versicherer und FinTechs ist digitale Barrierefreiheit deshalb kein Nebenschauplatz der Compliance, sondern eine Frage des Kundenvertrauens. Und sie ist seit Juni 2025 gesetzlich verpflichtend. IFDB macht Ihre Banking-Anwendungen, Antragsstrecken und Kundenportale nachweisbar zugänglich: geprüft mit echten Nutzern, abgesichert mit einem belastbaren Zertifikat.

Finanzberater erklärt einem Kunden Unterlagen im Beratungsgespräch – barrierefreie Antragsstrecken und Kundenportale für Banken und Versicherer nach BFSG
Digitale Börsen-Chart mit Kurs- und Candlestick-Darstellungen – barrierefreie Datentabellen und Banking-Anwendungen für Finanzdienstleister nach WCAG 2.2
Glasfassaden moderner Bankentürme aus der Froschperspektive – digitale Barrierefreiheit für Banken, FinTechs und Versicherungen nach BFSG und EN 301 549
Vertraut von führenden Unternehmen im DACH-Raum

Die unsichtbaren Hürden zwischen Kunde und Konto

  • Kaum eine Branche hat ihre Prozesse so konsequent ins Digitale verlagert wie die Finanzwelt. Was dabei oft auf der Strecke bleibt: die Frage, ob wirklich jeder mitkommt. Vier Stellen verdienen besondere Aufmerksamkeit.
  • Sicherheit, die zur Sackgasse wird.
    TAN-Verfahren, Captchas und Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen das Konto – können aber zur unüberwindbaren Mauer werden, wenn sie ausschließlich auf visuelle oder zeitkritische Eingaben setzen. Ausgerechnet der Schutzmechanismus sperrt dann den rechtmäßigen Kunden aus.
  • Antragsstrecken mit eingebautem Abbruch.
    Kontoeröffnung, Kreditantrag, Versicherungsabschluss: lange, mehrstufige Formulare mit Legitimationsschritten. Fehlt die zugängliche Fehlerführung, scheitert der Abschluss kurz vor dem Ziel – und ein qualifizierter Lead ist verloren.
  • Datentabellen, die niemand vorlesen kann.
    Kontoumsätze, Depotübersichten, Versicherungskonditionen: Finanzinformationen leben von Tabellen. Ohne saubere Auszeichnung wird daraus für einen Screenreader ein unentwirrbares Zahlenchaos.
  • Verträge und Policen als unzugängliche PDFs.
    Kontoauszüge, Versicherungsscheine, vorvertragliche Informationen – die Finanzbranche ist eine Dokumentenbranche. Ohne PDF/UA-Struktur bleiben rechtlich relevante Unterlagen für viele Kunden verschlossen.
Hände arbeiten mit Stift, Taschenrechner und Finanzdokumenten neben einem Laptop – unzugängliche Antragsstrecken und Datentabellen als Barrierefreiheits-Problem für Banken und Versicherungen nach BFSG und WCAG 2.2
EIN KERNFALL DES GESETZES

Warum Finanzdienstleistungen im BFSG namentlich genannt werden

Lukas Maximilian Langer

Gründer | Leitung Audit & Zertifizierung

Der Gesetzgeber hat die Finanzbranche nicht zufällig erfasst – er hat sie ausdrücklich aufgeführt. Bankdienstleistungen für Verbraucher zählen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu den explizit genannten Dienstleistungen. Wer Girokonten, Kredite, Zahlungsverkehr oder Anlageprodukte digital anbietet, steht seit dem 28. Juni 2025 unmittelbar in der Pflicht.

Versicherer geraten über denselben Mechanismus in den Anwendungsbereich, sobald sie ihre Produkte als digitale Dienstleistung gegenüber Verbrauchern vertreiben. Der technische Maßstab ist auch hier eindeutig: WCAG 2.2 und EN 301 549.

Was diese Branche zusätzlich exponiert, ist ihre regulatorische Dichte. Finanzunternehmen agieren ohnehin unter ständiger Aufsicht und mit hohem Reputationsbewusstsein. Eine Abmahnung wegen mangelnder Barrierefreiheit trifft hier nicht nur die Rechtsabteilung, sondern das Vertrauenskapital der Marke – und das ist im Finanzwesen die härteste Währung überhaupt.

UNSER ANSATZ FÜR FINANZDIENSTLEISTER

Vier Produkte für Finanzanwendungen, die jeder bedienen kann

Keine zwei Bildungsorganisationen sind gleich. Eine Hochschule mit zehntausend Skripten hat andere Sorgen als ein Start-up mit einer schlanken Kursplattform. Deshalb stellen wir die Access Suite passgenau zusammen – vom ersten Überblick bis zum dauerhaft gesicherten Betrieb.

Access Ready®

prüft Ihre Banking- und Antragsstrecken im Tiefen-Audit – mit echten Nutzern assistiver Technologien sowie JAWS, NVDA und VoiceOver. Gerade die sensiblen Pfade wie Authentifizierung und Legitimation offenbaren ihre Tücken erst, wenn ein realer Nutzer sie durchläuft. Am Ende steht das IFDB-Zertifikat als belastbarer Nachweis.

Access Doc®

übernimmt die Dokumentenlast der Branche: Kontoauszüge, Versicherungsscheine, vorvertragliche Informationen. Access Doc® bringt diese rechtlich sensiblen Unterlagen skalierbar auf den PDF/UA-Standard – damit jede Police und jeder Auszug zugänglich bleibt.

Access Guard®

behält Ihre digitalen Anwendungen im laufenden Betrieb im Blick. Neue Produkte, Sicherheits-Updates, regulatorisch erzwungene Änderungen – die Finanzwelt steht nie still. Das Monitoring erkennt neu entstehende Barrieren sofort und sichert Ihren Konformitätsstatus dauerhaft.

Access Protect®

gibt Ihnen die rechtliche Rückendeckung, die eine regulierte Branche braucht. Auf Basis eines bestandenen Audits übernehmen wir vertraglich die Haftung; im Fall einer Abmahnung übernehmen IFDB-Experten und Partner-Kanzleien den Vorgang. In einer Branche, in der Reputation alles ist, ein entscheidender Schutzschirm.

VON DER ERSTANALYSE ZUM ZERTIFIKAT

In vier Schritten zum barrierefreien Online-Banking

  • Schritt 01 – Die kostenlose Standortbestimmung
    Access Score® scannt Ihre Anwendung automatisiert und zeigt in Minuten, wo der größte Handlungsbedarf liegt. Unverbindlich und ohne Aufwand für Ihre Teams.
  • Schritt 02 – Die Prüfung der Infrastruktur
    Unser Audit-Team durchläuft Authentifizierung, Antragsstrecke und Kontoübersicht manuell, gemeinsam mit Nutzern assistiver Technologien. So treten die Barrieren genau dort zutage, wo Sicherheit und Bedienbarkeit aufeinandertreffen.
  • Schritt 03 – Beheben und zertifizieren
    Sie erhalten einen priorisierten Prüfbericht mit konkreten, entwicklerfertigen Empfehlungen. Sind alle Mängel behoben, stellen wir das IFDB-Zertifikat aus – Ihr Nachweis gegenüber Kunden, Aufsicht und Partnern.
  • Schritt 04 – Dauerhaft abgesichert
    Mit Access Guard® bleibt der erreichte Stand auch bei regulatorisch erzwungenen Änderungen stabil. Access Protect® ergänzt den vertraglichen Abmahnschutz – ein Plus, das in der Finanzbranche besonders zählt.

Der Access Ready® Award – verliehen an Vorreiter echter digitaler Teilhabe.

FAQ

Häufige Fragen zu Barrierefreiheit im Finanzwesen

Ja, und das besonders eindeutig. Bankdienstleistungen für Verbraucher sind im BFSG ausdrücklich genannt. Versicherer fallen darunter, sobald sie ihre Produkte digital an Verbraucher vertreiben. Seit Juni 2025 besteht für nahezu alle kundengerichteten Finanzanwendungen eine gesetzliche Pflicht.

Sicherheitsmechanismen sind eine der größten Herausforderungen. Sie müssen ihren Schutz erfüllen und zugleich zugänglich bleiben – etwa für Screenreader-Nutzer oder Menschen, die zeitkritische Eingaben nicht bewältigen können. Wir prüfen genau diese Pfade mit echten Nutzern.

Ja. Auch lange, mehrstufige Strecken mit Legitimation lassen sich zugänglich gestalten – mit sauberer Beschriftung, nachvollziehbarer Fehlerführung und klarer Fokussteuerung. Das Audit zeigt präzise, wo es im konkreten Fall hakt.

Tabellen sind ein Kernthema im Finanzwesen. Damit ein Screenreader Zeilen und Spalten korrekt zuordnen kann, müssen sie sauber ausgezeichnet sein. Andernfalls werden aus Umsätzen und Konditionen unverständliche Zahlenkolonnen.

Diese rechtlich relevanten Dokumente fallen ebenfalls unter die Anforderungen. Access Doc® konvertiert sie skalierbar auf den PDF/UA-Standard – vom einzelnen Schein bis zum kompletten Massenversand.

Mit dem IFDB-Zertifikat aus dem Access Ready®-Audit. Es dokumentiert einen vollständigen Prüfprozess nach WCAG 2.2 und gilt als belastbarer Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht – ein Argument, das in einer regulierten Branche besonderes Gewicht hat.

Genau dafür gibt es Access Guard®. Das Monitoring prüft jede Änderung automatisch und meldet neue Barrieren sofort – damit auch erzwungene Updates den erreichten Standard halten.

Mit Access Protect® übernehmen wir auf Basis Ihres Audits vertraglich die Haftung. Im Fall einer Abmahnung übernehmen IFDB-Experten und Partner-Kanzleien den Vorgang – damit aus einem Compliance-Vorwurf kein öffentlicher Vertrauensverlust wird.

Finanzielle Selbstbestimmung darf nicht an der Bedienung scheitern.

Ein barrierefreies Online-Banking gibt Menschen zurück, was Geld eigentlich bedeutet: Unabhängigkeit. Und es schützt das Wertvollste, das eine Finanzmarke besitzt – das Vertrauen ihrer Kunden. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo Ihre digitalen Anwendungen heute stehen.

Bankdienstleistungen und Barrierefreiheit – ein gesetzlich ausdrücklich geregelter Fall

Wenige Branchen sind im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz so eindeutig erfasst wie die Finanzwelt: Bankdienstleistungen für Verbraucher werden namentlich aufgeführt. Das Gesetz überführt den European Accessibility Act in nationales Recht und orientiert die Anforderungen an den Web Content Accessibility Guidelines des W3C – jenem Standard, der definiert, wann Authentifizierung, Antragsstrecken und Kontoübersichten für alle Kunden bedienbar sind.

Den eigenen Standort ermittelt am schnellsten eine kostenlose Erstanalyse, bevor das zertifizierte Tiefen-Audit die sicherheitskritischen Pfade im Detail prüft. Und da Finanzanwendungen sich regulatorisch fortlaufend verändern, hält kontinuierliches Monitoring den erreichten Stand auch durch jedes erzwungene Update hindurch stabil – damit Zugänglichkeit zur dauerhaften Eigenschaft Ihrer Marke wird, nicht zur einmaligen Anstrengung.