DIGITALE BARRIEREFREIHEIT · ÖFFENTLICHER SEKTOR · BGG · EN 301 549 · WCAG 2.2
BITV 2.0 – die Verordnung, die Barrierefreiheit für Behörden verbindlich macht.
Während die Privatwirtschaft erst seit 2025 unter das BFSG fällt, gilt für den öffentlichen Sektor schon deutlich länger ein eigenes Regelwerk: die BITV 2.0. Sie verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites, Apps und digitalen Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten – und sie geht in einigen Punkten sogar über die allgemeinen Anforderungen hinaus. Auf dieser Seite erklären wir verständlich, was die BITV 2.0 verlangt, wie sie sich vom BFSG unterscheidet und wie öffentliche Stellen ihre Konformität belastbar nachweisen.
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Was die BITV 2.0 ist und für wen sie gilt
Die BITV 2.0, ausgeschrieben Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, ist die deutsche Verordnung, die öffentliche Stellen zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Sie stützt sich auf das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 über barrierefreie Websites und Apps öffentlicher Stellen um. Ihre aktuelle Fassung gilt seit dem 25. Mai 2019.
Adressat sind in erster Linie die öffentlichen Stellen des Bundes. Auf Landesebene greifen eigene Landesverordnungen, die sich inhaltlich jedoch eng an der BITV 2.0 orientieren. Erfasst werden nicht nur Websites und mobile Anwendungen, sondern ausdrücklich auch elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe wie die elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung.
BITV 2.0 und BFSG – warum zwei Regelwerke nebeneinander bestehen
Diese Unterscheidung sorgt regelmäßig für Verwirrung, dabei ist die Logik klar. Beide Regelwerke gehen auf europäisches Recht zurück, betreffen aber unterschiedliche Welten. Die BITV 2.0 setzt die Web Accessibility Directive um und adressiert den öffentlichen Sektor – Behörden, Ämter, öffentliche Einrichtungen. Das BFSG hingegen setzt den European Accessibility Act um und nimmt die Privatwirtschaft in die Pflicht, etwa Online-Shops, Banken oder Telekommunikationsanbieter. Der entscheidende gemeinsame Nenner: Beide verweisen für die technische Umsetzung auf dieselbe harmonisierte Norm, die EN 301 549. Wer also die Norm erfüllt, arbeitet auf demselben Fundament – unabhängig davon, ob die Verpflichtung aus der BITV oder dem BFSG erwächst.
Welchen Standard die BITV 2.0 vorschreibt
Eine Besonderheit der aktuellen Fassung ist bemerkenswert: Die BITV 2.0 beschreibt die technischen Anforderungen nicht mehr selbst, sondern verweist auf die im Amtsblatt der EU bekannt gemachte harmonisierte Norm – derzeit die EN 301 549 in der Fassung V3.2.1, die auf WCAG 2.1 Stufe AA aufbaut. Werden deren Anforderungen eingehalten, gilt die Vermutung der Barrierefreiheit. Darüber hinaus verlangt die Verordnung, dass dort, wo die Norm einzelne Nutzeranforderungen nicht abdeckt, ergänzend nach dem Stand der Technik gearbeitet wird. Dazu zählt sie unter anderem Normen zur Software-Ergonomie sowie ausdrücklich die ISO 14289 für die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten. Damit ist die Dokumenten-Barrierefreiheit für Behörden nicht optional, sondern Teil der Pflicht.
Die Zusatzpflichten, die über die Norm hinausgehen
Hier zeigt sich, dass die BITV 2.0 mehr verlangt als die reine technische Konformität. Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, die transparent über den Stand der Zugänglichkeit, bekannte Einschränkungen und einen Feedback-Mechanismus informiert. Hinzu kommt eine im Privatsektor unbekannte Anforderung: Auf der Startseite sind grundlegende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache anzubieten. Diese Elemente richten sich gezielt an Menschen, die von rein schriftsprachlichen Angeboten nicht erreicht werden, und gehören für Bundesbehörden zum verpflichtenden Standard. Es lohnt sich zu wissen, dass gerade diese Zusatzpflichten von gängigen automatisierten Tests nicht abgedeckt werden – sie verlangen eine bewusste redaktionelle und gestalterische Umsetzung.
Überwachung, Schlichtung und der Umgang mit Mängeln
Anders als in der Privatwirtschaft, wo Marktüberwachung und Abmahnungen den Druck erzeugen, kennt der öffentliche Sektor eigene Durchsetzungsmechanismen. Eine Überwachungsstelle prüft die Angebote öffentlicher Stellen regelmäßig auf Konformität und berichtet darüber. Menschen mit Behinderungen können Barrieren melden, und für strittige Fälle steht eine Schlichtungsstelle bereit. Der Reputations- und Rechtfertigungsdruck ist damit hoch, denn öffentliche Stellen stehen unter besonderer Beobachtung und haben eine Vorbildfunktion. Wer hier nachweisbar konform ist, schützt nicht nur vor Beanstandungen, sondern erfüllt einen gesellschaftlichen Auftrag sichtbar.
Von der Verordnung zum Nachweis.
So werden öffentliche Stellen BITV-konform.
Die Anforderungen der BITV 2.0 sind anspruchsvoll, weil sie technische Konformität, Dokumenten-Barrierefreiheit und redaktionelle Zusatzpflichten verbinden. Genau für dieses Zusammenspiel ist die Access Suite gebaut.
Den Überblick verschafft Access Score®: Mit dem kostenlosen Scan sehen öffentliche Stellen in wenigen Minuten, wo ihre digitalen Angebote stehen.
Den belastbaren Nachweis erbringt Access Ready®, unser Tiefen-Audit nach EN 301 549 mit echten Nutzern assistiver Technologien und dem rechtlich belastbaren IFDB-Zertifikat.
Die von der Verordnung ausdrücklich geforderte PDF-Barrierefreiheit nach ISO 14289 deckt Access Doc® ab, das auch große Dokumentenbestände automatisiert in barrierefreie PDFs überführt.
Und weil öffentliche Stellen regelmäßig überwacht werden, hält Access Guard® den erreichten Stand durch laufendes Monitoring stabil – so bleiben Sie auch nach jeder Aktualisierung auf der sicheren Seite.
FAQ
Häufige Fragen zur BITV 2.0
Was ist die BITV 2.0 einfach erklärt?
Die BITV 2.0 ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Sie verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland, ihre Websites, Apps und digitalen Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten, und setzt damit die EU-Richtlinie 2016/2102 um.
Was ist der Unterschied zwischen BITV 2.0 und BFSG?
Die BITV 2.0 gilt für den öffentlichen Sektor und beruht auf der Web Accessibility Directive. Das BFSG gilt für die Privatwirtschaft und beruht auf dem European Accessibility Act. Beide verweisen auf dieselbe technische Norm, die EN 301 549.
Für wen gilt die BITV 2.0?
In erster Linie für die öffentlichen Stellen des Bundes. Auf Landesebene gelten eigene Landesverordnungen, die sich eng an der BITV 2.0 orientieren. Erfasst werden Websites, mobile Anwendungen und elektronische Verwaltungsabläufe.
Welchen technischen Standard schreibt die BITV 2.0 vor?
Die Verordnung verweist auf die harmonisierte Norm EN 301 549, derzeit in der Fassung V3.2.1 auf Basis von WCAG 2.1 AA. Ergänzend ist nach dem Stand der Technik zu arbeiten, etwa nach ISO 14289 für barrierefreie PDFs.
Welche Zusatzpflichten kennt die BITV 2.0?
Neben der technischen Konformität verlangt sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Mechanismus sowie grundlegende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache auf der Startseite öffentlicher Stellen des Bundes.
Was passiert bei Verstößen gegen die BITV 2.0?
Eine Überwachungsstelle prüft öffentliche Angebote regelmäßig. Menschen mit Behinderungen können Barrieren melden, und für Streitfälle steht eine Schlichtungsstelle bereit. Der Rechtfertigungs- und Reputationsdruck ist entsprechend hoch.
Wie weisen öffentliche Stellen ihre Konformität nach?
Über ein dokumentiertes Audit nach EN 301 549 und ein belastbares Zertifikat. Das IFDB-Zertifikat aus Access Ready® dient als Nachweis der Sorgfaltspflicht gegenüber Überwachungsstellen und der Öffentlichkeit.
Vorbild sein, nicht nur Pflicht erfüllen.
Öffentliche Stellen stehen unter besonderer Beobachtung – und haben damit die Chance, Barrierefreiheit nicht als Last, sondern als Selbstverständlichkeit vorzuleben. Lassen Sie uns gemeinsam ermitteln, wo Ihre digitalen Angebote heute stehen und welcher Weg zur belastbaren BITV-2.0-Konformität der direkteste ist.
BITV 2.0 in der Praxis – Verordnung verstehen, Konformität für Behörden absichern
Die BITV 2.0 ist der verbindliche Rahmen für die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen in Deutschland und das öffentlich-rechtliche Gegenstück zum BFSG. Wer den Verordnungstext im Original nachvollziehen möchte, findet ihn vollständig bei gesetze-im-internet.de, während die Bundesfachstelle Barrierefreiheit die praktischen Anforderungen und Zusatzpflichten fundiert einordnet. Beide Quellen zeigen, dass die BITV 2.0 weit mehr verlangt als ein technisches Häkchen.
Den Schritt von der Verordnung zur belegten Konformität gehen öffentliche Stellen mit IFDB: Eine erste Standortbestimmung liefert der kostenlose Konformitäts-Scan von Access Score®, den belastbaren Nachweis erbringt das Tiefen-Audit mit IFDB-Zertifikat, und die geforderte PDF-Barrierefreiheit nach ISO 14289 übernimmt die Dokumenten-Konvertierung von Access Doc®. So wird aus einer Verwaltungsvorschrift gelebte digitale Teilhabe.














