BRANCHE · ÖFFENTLICHER SEKTOR · BITV 2.0 · BFSG · WCAG 2.2
Barrierefreiheit für Behörden
– digitale Verwaltung gehört allen Bürgern.
Eine Behörde wählt ihre Bürger nicht aus. Wer einen Antrag online stellen, ein Formular herunterladen oder eine Auskunft im Verwaltungsportal finden möchte, hat einen Anspruch darauf – unabhängig davon, ob er sieht, hört oder eine Maus bedienen kann. Für den öffentlichen Sektor ist digitale Barrierefreiheit deshalb keine Option, sondern seit Jahren verbindliche Rechtspflicht und Ausdruck des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Die IFDB GmbH macht Ihre Verwaltungsportale, Online-Dienste und Dokumente nachweisbar zugänglich – auditiert mit echten Nutzern assistiver Technologien und abgesichert durch ein rechtlich belastbares Zertifikat.
Vertraut von führenden Unternehmen im DACH-Raum
Wenn der digitale Behördengang an der Technik scheitert
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Die Verwaltung digitalisiert ihre Leistungen im Zuge des Onlinezugangsgesetzes in großem Umfang. Was als Erleichterung gedacht ist, wird für manche Bürger zur neuen Hürde – immer dann, wenn die digitale Umsetzung die Zugänglichkeit aus dem Blick verliert. Vier Problemfelder begegnen uns dabei besonders häufig.
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Online-Anträge, die mitten im Prozess blockieren.
Verwaltungsleistungen folgen oft mehrstufigen Antragslogiken mit Authentifizierung über Servicekonten. Sind Formularfelder unbeschriftet oder Fehlermeldungen für Screenreader unsichtbar, bricht der Bürger ab – und der digitale Behördengang scheitert an seiner eigenen Technik. -
Amtliche Dokumente in unzugänglichen Formaten.
Bescheide, Formulare, Satzungen und Amtsblätter werden massenhaft als PDF bereitgestellt. Ohne getaggte Struktur und korrekte Lesereihenfolge bleiben rechtlich verbindliche Inhalte für blinde Bürger unlesbar – ein unmittelbarer Widerspruch zum Gleichbehandlungsgebot. -
Fehlende leichte Sprache und Gebärdensprache.
Die BITV 2.0 verlangt von öffentlichen Stellen ausdrücklich Inhalte in leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache. Gerade diese Anforderung wird häufig übersehen, obwohl sie für viele Menschen den entscheidenden Zugang zur Verwaltung darstellt. -
Verwaltungsportale mit gewachsener, unübersichtlicher Struktur.
Kommunale Websites und Serviceportale sind über Jahre gewachsen. Diese historisch entstandene Komplexität erzeugt Navigationshürden und inkonsistente Strukturen, die assistive Technologien an ihre Grenzen bringen.
EINE PFLICHT, DIE LÄNGER BESTEHT ALS DAS BFSG
Warum für den öffentlichen Sektor besonders strenge Maßstäbe gelten
Lukas Maximilian Langer
Gründer | Leitung Audit & Zertifizierung
Anders als die Privatwirtschaft, die erst seit Juni 2025 dem BFSG unterliegt, steht der öffentliche Sektor bereits seit Jahren in der Pflicht. Grundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz, konkretisiert durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – kurz BITV 2.0. Sie verpflichtet Behörden, Ämter und öffentliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit ihrer Websites, mobilen Anwendungen und elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe.
Der Maßstab ist dabei anspruchsvoll: Neben den WCAG 2.2 und der EN 301 549 verlangt die BITV 2.0 ausdrücklich Inhalte in leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache sowie eine veröffentlichte und nachprüfbare Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die Durchsetzung erfolgt nicht zahnlos. Bund und Länder unterhalten eigene Überwachungsstellen, die öffentliche Auftritte systematisch prüfen und Mängel beanstanden. Hinzu kommt ein Schlichtungsverfahren, das Bürger bei Verstößen anstrengen können. Für den öffentlichen Sektor ist Barrierefreiheit damit keine abstrakte Empfehlung, sondern eine überprüfbare und einklagbare Verpflichtung – und letztlich eine Frage der Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.
UNSER ANSATZ FÜR DEN ÖFFENTLICHEN SEKTOR
Vier Bausteine für eine Verwaltung, die niemanden ausschließt
Öffentliche Auftritte vereinen umfangreiche Dokumentenbestände, gewachsene Portalstrukturen und besonders strenge rechtliche Anforderungen. Eine belastbare Lösung muss all dem gerecht werden. Die folgenden vier Produkte sind exakt auf diese Ausgangslage abgestimmt.
Access Ready®
prüft Ihre Verwaltungsportale und Online-Dienste im Tiefen-Audit – mit echten Nutzern assistiver Technologien sowie JAWS, NVDA und VoiceOver. Gerade die mehrstufigen Antragsstrecken und gewachsenen Strukturen öffentlicher Auftritte offenbaren ihre Schwachstellen erst im realen Durchlauf. Am Ende steht das IFDB-Zertifikat als belastbarer Nachweis gegenüber den Überwachungsstellen.
Access Doc®
bewältigt die enorme Dokumentenlast der Verwaltung: Bescheide, Formulare, Satzungen und Amtsblätter. Access Doc® überführt diese Bestände skalierbar in den PDF/UA-Standard – damit auch rechtsverbindliche Schriftstücke jedem Bürger zugänglich sind.
Access Guard®
überwacht Ihre digitalen Auftritte fortlaufend. Neue Online-Dienste, aktualisierte Inhalte, weitere im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes hinzukommende Leistungen – die Verwaltung wächst stetig. Das Monitoring erkennt neu entstehende Barrieren unmittelbar und hält Ihren Konformitätsstatus dauerhaft aufrecht.
Access Academy®
verankert das nötige Wissen in Ihren Fachbereichen. Wer Bescheide verfasst, Formulare gestaltet oder Inhalte pflegt, sollte die Anforderungen der BITV 2.0 verstehen – einschließlich leichter Sprache. Access Academy® schult Ihre Mitarbeitenden praxisnah, damit Barrierefreiheit zum festen Bestandteil des Verwaltungshandelns wird.
VON DER ERSTANALYSE ZUM ZERTIFIKAT
In vier Schritten zu barrierefreien Verwaltungsangeboten
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Schritt 01 – Die kostenlose BestandsaufnahmeAccess Score® scannt Ihren Auftritt automatisiert und legt in wenigen Minuten offen, wo der dringendste Handlungsbedarf liegt – unverbindlich und ohne Aufwand für Ihre Verwaltung.
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Schritt 02 – Die Prüfung der VerwaltungsdiensteUnser Audit-Team durchläuft Antragsstrecken, Servicekonto und Portalnavigation manuell, gemeinsam mit Nutzern assistiver Technologien. So werden die Barrieren genau dort sichtbar, wo Bürger auf Verwaltungsleistungen zugreifen.
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Schritt 03 – Beheben und zertifizierenSie erhalten einen priorisierten Prüfbericht mit konkreten, umsetzungsreifen Empfehlungen. Nach Behebung aller Mängel stellen wir das IFDB-Zertifikat aus – Ihr belastbarer Nachweis gegenüber Überwachungsstellen, Aufsicht und Bürgern.
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Schritt 04 – Dauerhaft abgesichertMit Access Guard® bleibt der erreichte Stand auch bei fortlaufender Digitalisierung weiterer Leistungen erhalten. Access Academy® stellt zugleich sicher, dass Ihre Fachbereiche neue Inhalte von vornherein barrierefrei gestalten.
Der Access Ready® Award – verliehen an Vorreiter echter digitaler Teilhabe.
FAQ
Häufige Fragen zu Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor
1. Welche Rechtsgrundlage gilt für Behörden?
Für den öffentlichen Sektor gilt das Behindertengleichstellungsgesetz in Verbindung mit der BITV 2.0 – und das bereits seit Jahren, also deutlich länger als das BFSG für die Privatwirtschaft. Behörden, Ämter und öffentliche Einrichtungen sind zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote verpflichtet.
2. Was unterscheidet die BITV 2.0 vom BFSG?
Die BITV 2.0 richtet sich an öffentliche Stellen und stellt teils strengere Anforderungen – etwa die ausdrückliche Pflicht zu Inhalten in leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache sowie zu einer nachprüfbaren Erklärung zur Barrierefreiheit. Das BFSG adressiert demgegenüber die Privatwirtschaft.
3. Müssen wir wirklich leichte Sprache und Gebärdensprache anbieten?
Ja. Die BITV 2.0 verlangt von öffentlichen Stellen ausdrücklich grundlegende Informationen in leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache. Diese Anforderung wird häufig unterschätzt, ist aber fester Bestandteil der Verordnung.
4. Wie gehen wir mit unseren vielen amtlichen PDF-Dokumenten um?
Bescheide, Formulare und Amtsblätter fallen vollständig unter die Anforderungen. Access Doc® überführt diese Bestände skalierbar in den PDF/UA-Standard – vom einzelnen Bescheid bis zum kompletten digitalen Archiv.
5. Wer überprüft die Einhaltung – und was droht bei Verstößen?
Bund und Länder unterhalten eigene Überwachungsstellen, die öffentliche Auftritte systematisch prüfen und Mängel beanstanden. Zusätzlich können Bürger ein Schlichtungsverfahren anstrengen. Die Verpflichtung ist damit überprüfbar und durchsetzbar.
6. Wie weisen wir die Barrierefreiheit gegenüber der Überwachungsstelle nach?
Mit dem IFDB-Zertifikat aus dem Access Ready®-Audit. Es dokumentiert einen vollständigen Prüfprozess nach WCAG 2.2 und BITV 2.0 und dient als belastbarer Nachweis Ihrer Pflichterfüllung gegenüber den zuständigen Stellen.
7. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes kommen ständig neue Dienste hinzu – wie bleiben wir konform?
Genau dafür gibt es Access Guard®. Das kontinuierliche Monitoring prüft neue Online-Dienste automatisch und meldet entstehende Barrieren umgehend. Ergänzend sorgt Access Academy® dafür, dass Ihre Fachbereiche Barrierefreiheit von Beginn an berücksichtigen.
8. Wir sind eine kleine Kommune mit begrenzten Ressourcen – wo fangen wir an?
Am besten mit der kostenlosen Erstanalyse durch Access Score® und einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Darin legen wir gemeinsam fest, welche Bereiche prioritär anzugehen sind, und entwickeln einen realistischen, ressourcenschonenden Fahrplan.
Der Staat ist für alle da. Seine digitalen Angebote sollten es auch sein.
Eine barrierefreie Verwaltung ist kein technisches Projekt, sondern gelebte Gleichbehandlung – sie stellt sicher, dass jeder Bürger seine Anliegen selbstständig erledigen kann. Lassen Sie uns gemeinsam ermitteln, wo Ihre digitalen Verwaltungsangebote heute stehen.
BGG, BITV 2.0 und die Überwachung – der rechtliche Rahmen für öffentliche Stellen
Für den öffentlichen Sektor gelten die strengsten und ältesten Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit. Grundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz, das durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung konkretisiert wird und über die WCAG-Anforderungen hinaus ausdrücklich leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache verlangt. Die Einhaltung wird nicht dem Zufall überlassen: Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik prüft öffentliche Auftritte systematisch und dokumentiert Mängel, während Bürger über ein Schlichtungsverfahren ihre Rechte geltend machen können.
Wo Ihr digitaler Auftritt aktuell steht, ermittelt zunächst eine kostenlose Erstanalyse, bevor das zertifizierte Tiefen-Audit Antragsstrecken, Servicekonten und Dokumente im Detail untersucht. Und weil im Rahmen der fortschreitenden Verwaltungsdigitalisierung laufend neue Dienste hinzukommen, sichert ein kontinuierliches Monitoring den erreichten Stand dauerhaft ab – damit digitale Teilhabe im öffentlichen Raum kein Versprechen bleibt, sondern überprüfbare Realität wird.














