Barrierefreie Smart City: Wie die digitale Stadt niemanden ausschließt

Beleuchtete Skyline einer Großstadt bei Nacht am Fluss – barrierefreie Smart City für digitale Teilhabe aller

Eine barrierefreie Smart City entscheidet darüber, ob die Digitalisierung einer Stadt Teilhabe schafft – oder neue Mauern errichtet. Denn jeder Fahrkartenautomat, jede Bürger-App und jede digitale Anzeigetafel kann Menschen mit Behinderung den Zugang zur Stadt öffnen oder verwehren. Rund drei von vier Europäern leben in Städten, und jeder vierte Erwachsene hat eine Behinderung. In diesem Ratgeber zeige ich Ihnen aus der Audit-Praxis, welche digitalen Ebenen eine Stadt zugänglich machen muss, welche rechtlichen Pflichten – von Selbstbedienungsterminals über die EN 301 549 bis zur BITV – wirklich gelten, und wie Vorreiterstädte das heute schon umsetzen. Am Ende verrate ich Ihnen den Schritt, den fast jede Stadt vergisst.

Was ist eine barrierefreie Smart City?

Eine barrierefreie Smart City ist eine Stadt, deren digitale Dienste alle Menschen ohne fremde Hilfe nutzen können. Eine Smart City steuert ihren Alltag über Technik: über Apps, Sensoren, Selbstbedienungsterminals und digitale Anzeigen. Barrierefrei wird sie erst, wenn jede dieser Ebenen auch für Menschen mit einer Seh-, Hör-, Motorik- oder Wahrnehmungseinschränkung funktioniert.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Demografie. Rund 75 Prozent der Europäer leben in Städten, und mehr als ein Fünftel der EU-Bevölkerung ist über 65 Jahre alt. In Europa leben zudem etwa 87 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Genau diese Menschen treffen in einer digitalisierten Stadt an jeder Ecke auf Technik.

Daraus folgt ein einfacher Anspruch. Eine smarte Stadt darf nicht nur effizient sein, sondern muss auch inklusiv sein. Denn was nützt der schnellste digitale Service, wenn ein Teil der Bürger ihn gar nicht bedienen kann? Echte Smartness zeigt sich erst daran, dass wirklich alle mitkommen. Technik ist also Mittel, nicht Zweck. Sie soll Teilhabe ermöglichen, nicht erschweren.

Die vier Barrieren in der digitalen Stadt

Die Hürden einer Smart City lassen sich in vier Typen ordnen. Jeder Typ trifft eine andere Gruppe – und verlangt eine andere Lösung.

Visuelle Barrieren betreffen blinde und sehbeeinträchtigte Menschen. Sie scheitern an reinen Touchscreens, an visuellen Anzeigen ohne Ton und an zu kleiner Schrift. Auditive Barrieren treffen gehörlose Menschen, etwa bei Durchsagen ohne sichtbare Entsprechung. Motorische Barrieren betreffen jene, die ein Gerät nicht erreichen oder bedienen können – hier helfen höhenverstellbare Terminals und große Bedienelemente. Und kognitive Barrieren entstehen durch komplizierte Menüs, Fachsprache und Zeitdruck.

Wichtig ist, dass diese Barrieren in der Stadt zusammenkommen. Ein älterer Mensch sieht schlechter, hört schlechter und bewegt sich zugleich langsamer. Deshalb genügt keine Einzelmaßnahme. Vielmehr muss jede digitale Ebene für alle vier Gruppen funktionieren – genau das prüft ein Tiefen-Audit wie Access Ready mit echten Nutzern. Erst dieser Blick aufs Zusammenspiel deckt auf, wo die Stadt im Alltag wirklich scheitert.

Das Risiko: Wenn Digitalisierung neue Mauern baut

Die Digitalisierung einer Stadt kann Teilhabe schaffen – oder das Gegenteil bewirken. Denn ein reiner Touchscreen-Automat ohne Sprachausgabe sperrt blinde Menschen aus. Eine Bürger-App ohne Screenreader-Unterstützung verschließt ihnen den Weg ins Bürgeramt. Und ein digitaler Behördengang, der nur online funktioniert, lässt jene zurück, die ihn nicht bedienen können.

Das Grundproblem ist ein Denkfehler. Viele Städte ersetzen einen analogen Weg durch einen digitalen und nehmen den alten ersatzlos weg. Wer den neuen Weg nicht nutzen kann, hat dann gar keinen mehr. Digital als Standard ist gut – aber nur, solange ein zugänglicher Weg erhalten bleibt.

Deshalb gilt eine klare Regel. Streichen Sie nie die barrierefreie Alternative, wenn Sie einen Dienst digitalisieren. Solange ein digitales Angebot nicht nachweislich für alle nutzbar ist, braucht es einen zweiten, zugänglichen Weg daneben. Erst wenn die digitale Lösung wirklich jeden erreicht, kann sie den alten Weg ersetzen. Konkret heißt das: Halten Sie einen besetzten Schalter oder eine telefonische Hilfe bereit, solange die digitale Variante nicht für alle funktioniert. Niemand sollte einen Behördengang nur deshalb verpassen, weil eine App ihn ausschließt.

Wer von einer barrierefreien Stadt profitiert

Eine barrierefreie Stadt hilft weit mehr Menschen als nur jenen mit einer dauerhaften Behinderung. Denn viele Einschränkungen sind vorübergehend oder situativ. Wer einen Arm im Gips trägt, einen Kinderwagen schiebt oder einen Koffer zieht, profitiert von denselben Lösungen. Auch Touristen, die die Sprache nicht sprechen, kommen mit klaren Symbolen und einfacher Sprache besser zurecht.

Das Paradebeispiel kommt aus dem Stadtraum selbst. Die abgesenkte Bordsteinkante wurde einst für Rollstuhlfahrer gebaut. Heute nutzen sie alle: Eltern mit Buggy, Reisende mit Rollkoffer, Radfahrer. Genau dieser Curb-Cut-Effekt gilt auch digital. Eine klare App und ein Automat mit Sprachausgabe nützen am Ende jedem.

Dazu kommt die alternde Gesellschaft. Mehr als ein Fünftel der Menschen in der EU ist über 65, und diese Gruppe wächst. Ältere Menschen profitieren von großer Schrift, klarer Sprache und einfachen Wegen unmittelbar. Welche Rolle das spielt, vertiefe ich im Ratgeber zu barrierefreien Websites für Senioren.

Welche Ebenen eine Smart City barrierefrei machen muss

Barrierefreiheit in der Stadt ist nicht eine Aufgabe, sondern viele. Denn eine Smart City besteht aus sehr unterschiedlichen digitalen Ebenen. Jede davon hat eigene Hürden und braucht eine eigene Lösung. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Felder.

Digitale EbeneTypische BarriereLösungsrichtung
Stadt-Apps & Bürgerportalekeine Screenreader-BedienungWCAG 2.2, Tastatur, große Schrift
Selbstbedienungsterminalsreiner Touchscreentaktil, Audio, höhenverstellbar
Digitale Anzeigen & Verkehrsinfonur visuelle AusgabeAudio-Ansage, hoher Kontrast
Smarte Infrastrukturlautlose Ampel, fehlendes Leitsystemakustische Signale, taktile Führung
Wegeführung & Navigationkeine Barrierefrei-Datenstufenfreie Routen, geprüfte Daten

Selbstbedienungsterminals: die unterschätzte Pflicht

Bei den Terminals wird die Rechtslage konkret. Denn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfasst Selbstbedienungsterminals ausdrücklich – also Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten und interaktive Info-Stelen. Seit dem 28. Juni 2025 dürfen nur noch barrierefreie Terminals neu in Betrieb gehen. Für bereits installierte Geräte gilt eine Übergangsfrist bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer, längstens aber 15 Jahre, also bis maximal 2040.

Die Anforderungen sind dabei multisensorisch. Ein barrierefreies Terminal braucht große, kontrastreiche Bedienelemente und vergrößerbaren Text. Es muss zudem taktile, visuelle und auditive Hilfen bieten und mit Screenreadern zusammenarbeiten. Wichtig sind außerdem eine erreichbare, höhenverstellbare Bauweise für Rollstuhlfahrer und eine Kopfhörerbuchse für die private Sprachausgabe. Der technische Maßstab ist die Norm EN 301 549, die ich im Ratgeber zur EN 301 549 erläutere.

Dass das machbar ist, zeigt die Praxis. In München etwa wurden über 20 barrierefreie Kioske im Bürger-Service-Center installiert. Verkehrsbetriebe und Flughäfen nennt das Gesetz sogar ausdrücklich als betroffen. Auch Hochschulen und Bibliotheken setzen zunehmend Infostelen ein, die für alle nutzbar sein müssen. Moderne Terminals lassen sich zudem mit Gebärdensprach-Videos oder Audio-Feedback nachrüsten. Hilfreich ist außerdem eine mehrsprachige Bedienoberfläche in einfacher Sprache, damit auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen zurechtkommen. Welche Pflichten das BFSG sonst noch bringt, fasse ich im Ratgeber zum BFSG für Unternehmen zusammen.

Stadt-Apps und Bürgerportale: WCAG als Maßstab

Die Apps und Portale einer Stadt richten sich technisch nach den WCAG. Sie müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein (2.1.1 Tastatur), und jeder Text braucht genug Kontrast zum Hintergrund (1.4.3 Kontrast Minimum). Außerdem muss sich der Text vergrößern lassen, ohne dass Inhalt verloren geht (1.4.4 Textgröße ändern). Diese Punkte entscheiden bereits über sehr viel.

Bei öffentlichen Stellen kommt mehr hinzu. Denn deren Auftritte unterliegen der BITV 2.0, und die verlangt zusätzlich eine Zusammenfassung in Leichter Sprache, Gebärdensprache auf der Startseite, barrierefreie PDF-Dokumente und eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Wie diese Pflichten im Detail aussehen, zeige ich im Ratgeber zu barrierefreien E-Government-Diensten. Vergessen wird oft auch das öffentliche WLAN. Denn die Anmeldeseite eines Hotspots ist selbst eine Webseite und muss bedienbar sein.

Ein eigener Bereich ist die smarte Mobilität. Apps für den Nahverkehr, fürs Parken oder fürs Leihrad sind oft die erste digitale Hürde im Stadtalltag. Gerade auf dem Smartphone müssen Klickziele groß genug und gut getrennt sein (2.5.8 Zielgröße Minimum). Worauf es bei mobilen Angeboten ankommt, vertiefe ich im Ratgeber zur mobilen Barrierefreiheit.

Smarte Mobilität: vom Ticket bis zum Leihrad

Kaum ein Bereich ist so app-getrieben wie die Mobilität. Denn wer heute durch die Stadt kommen will, nutzt Apps fürs Ticket, fürs Leihrad, für den E-Scooter oder fürs Laden des Autos. Genau diese Apps sind oft die erste Hürde – besonders dann, wenn der Bezahlvorgang nicht barrierefrei ist.

Der Anspruch ist hier doppelt. Erstens muss die App selbst zugänglich sein, von der Suche bis zur Buchung. Zweitens muss die Echtzeit-Information ankommen, etwa die nächste Abfahrt oder eine Störung. Apps für den überregionalen Personenverkehr wie der DB Navigator fallen dabei sogar unter das BFSG.

Wichtig ist außerdem die durchgehende Kette. Eine barrierefreie App nützt wenig, wenn der Automat am Bahnsteig oder die Anzeige am Gleis nicht mitspielt. Denken Sie Mobilität deshalb als Ganzes. Denn erst wenn App, Terminal und Anzeige zusammenpassen, kommt ein Mensch wirklich ans Ziel. Ein einziges schwaches Glied genügt, um die ganze Reise scheitern zu lassen.

Digitale Anzeigen und Verkehrsinfo: hören, was man sieht

Digitale Anzeigen müssen für alle wahrnehmbar sein, nicht nur für sehende Menschen. Denn eine Abfahrtstafel, die Verspätungen nur visuell zeigt, schließt blinde Reisende komplett aus. Koppeln Sie visuelle Information deshalb immer mit einer akustischen Ansage. Und sorgen Sie für hohen Kontrast, ausreichende Schriftgröße und gute Lesbarkeit aus der Distanz. Platzieren Sie Anzeigen zudem in einer Höhe, die auch sitzende Menschen gut einsehen können.

Auch die Gestaltung selbst entscheidet. Verzichten Sie auf blinkende oder zu schnelle Wechsel, denn diese können bei Photosensibilität Anfälle auslösen (2.3.1 Dreimaliges Blitzen oder weniger). Formulieren Sie die Inhalte zudem in klarer, einfacher Sprache. So profitieren auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Reisende, die die Sprache nicht perfekt beherrschen. Gerade Notfall- und Störungsinformationen müssen alle erreichen, sonst entsteht eine echte Gefahr.

Wie modern das aussehen kann, zeigt ein Beispiel. Die Stadt Cartagena hat smarte Bushaltestellen mit akustischen Ansagen ausgestattet, die sehbeeinträchtigten Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Gute Kontrastwerte sind dabei die Basis, wie ich im Ratgeber zu Farben und Kontrasten ausführe.

Smarte Infrastruktur im öffentlichen Raum

Barrierefreiheit in der Smart City hört nicht am Bildschirm auf. Denn auch die vernetzte Infrastruktur im Straßenraum entscheidet über Teilhabe. Eine lautlose Fußgängerampel etwa ist für blinde Menschen eine Gefahr. Ein akustisches Signal dagegen macht die Querung sicher. Taktile Bodenleitsysteme ergänzen das, indem sie den Weg ertastbar machen.

Vorreiterstädte zeigen, was möglich ist. Cartagena hat in Zusammenarbeit mit der Blindenorganisation ONCE smarte Fußgängerübergänge mit Audiosignalen eingeführt. Wien wiederum setzt auf intelligente Ampeln, taktile Leitsysteme und ein multisensorisches Notfallsystem. Solche Lösungen verbinden die digitale mit der physischen Ebene.

Ein konkreter Hebel ist außerdem das Parken. Ein System, das freie Behindertenparkplätze in Echtzeit anzeigt, spart Menschen mit eingeschränkter Mobilität lange Suchfahrten. Genau hier zeigt sich der Sinn einer Smart City: Sie löst echte Alltagsprobleme, statt nur Daten zu sammeln. Und sie tut es für alle. Wichtig ist dabei, Barrierefreiheit von Beginn an mitzuplanen. Denn nachträglich in bestehende Infrastruktur eingebaut, wird sie ungleich teurer.

Barrierefreie Wegeführung: die Stadt navigierbar machen

Eine Stadt ist nur so navigierbar wie ihre Daten. Denn eine Navigations-App nützt Rollstuhlfahrern wenig, wenn sie keine stufenfreien Routen kennt. Gute Wegeführung braucht deshalb echte Barrierefrei-Daten: stufenlose Wege, abgesenkte Bordsteine, barrierefreie Eingänge und Toiletten. Erst diese Daten machen aus einer Karte ein Hilfsmittel.

Solche Daten entstehen oft gemeinschaftlich. Die Berliner Initiative Wheelmap etwa sammelt seit Jahren weltweit, welche Orte rollstuhlgerecht sind. Und die slowenische Hauptstadt Ljubljana bietet mit „Ljubljana by Wheelchair“ eine eigene App mit aktuellen Zugänglichkeitsinformationen. Beide zeigen, wie wertvoll geprüfte Daten sind.

Wichtig ist dabei die Datenqualität. Eine Route, die einen barrierefreien Eingang verspricht, den es nicht gibt, ist schlimmer als gar keine Information. Pflegen und prüfen Sie diese Daten deshalb regelmäßig. Denn an dieser Stelle entscheidet sich, ob ein Mensch sein Ziel erreicht oder vor einer Treppe steht. Wertvoll ist außerdem die Navigation in großen öffentlichen Gebäuden, etwa in Bahnhöfen oder Ämtern.

Vorreiterstädte: Was Wien, Nürnberg und Cartagena vormachen

Eine barrierefreie Smart City ist kein Wunschtraum, sondern gelebte Praxis. Das zeigt der EU Access City Award, den die Europäische Kommission seit 2010 vergibt. In 16 Jahren wurden 77 Städte ausgezeichnet. Und die Sieger liefern konkrete Vorbilder. Bewerben dürfen sich alle EU-Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern.

Wien gewann den Award 2025. Dort sind alle U-Bahn-Stationen und über 95 Prozent der Haltestellen barrierefrei, ergänzt durch intelligente Ampeln und ein multisensorisches Notfallsystem. Nürnberg wiederum hat seine U-Bahn nahezu vollständig barrierefrei gemacht – mit Aufzügen und Leitsystemen für sehbeeinträchtigte Menschen an jeder Station. Beide binden Betroffene über feste Beiräte aktiv in die Planung ein.

Auch im Süden Europas gibt es starke Beispiele. Cartagena hat mit der Blindenorganisation ONCE smarte Fußgängerübergänge mit Audiosignal und Bushaltestellen mit akustischer Ansage geschaffen. Und Ljubljana führt Menschen mit der App „Ljubljana by Wheelchair“ verlässlich durch die Stadt. Diese Städte beweisen: Inklusion und smarte Technik passen bestens zusammen. Entscheidend war überall ein klarer politischer Wille, Teilhabe zur Priorität zu machen.

Häufige Fehler bei der Digitalisierung von Städten

Über viele Projekte hinweg wiederholen sich dieselben Versäumnisse. Diese sechs sehe ich am häufigsten – und alle lassen sich vermeiden:

  • Touchscreen-Automat ohne Audio, der blinde Menschen komplett aussperrt.
  • Visuelle Anzeige ohne Ansage, die Verspätungen nur sehend zeigt.
  • Stadt-App ohne Screenreader-Bedienung und ohne große Schrift.
  • Kein zugänglicher Ersatzweg, wenn ein analoger Dienst wegfällt.
  • Beschaffung ohne Barrierefreiheits-Kriterium in der Ausschreibung.
  • Wegeführung ohne geprüfte Daten zu stufenfreien Routen.

Auffällig ist eines. Fast keiner dieser Fehler entsteht mit Absicht. Vielmehr entstehen sie aus der Annahme, alle Bürger sähen gut, hörten gut und kämen mit jeder Technik zurecht. Genau diese Annahme schließt Menschen aus. Wer dagegen an alle denkt, baut eine Stadt, die für alle funktioniert.

Der Schritt, den fast jede Stadt vergisst

Ein einziger Schritt entscheidet oft über Erfolg oder Scheitern. Und kaum eine Stadt setzt ihn konsequent um.

Aus der Praxis – Barrierefreiheit in jede Ausschreibung schreiben: Die teuerste Hürde entsteht beim Einkauf. Denn wer ein Terminal, eine App oder ein Anzeigesystem ohne Barrierefreiheits-Anforderung beschafft, sitzt jahrelang auf einem System, das ein Teil der Bürger nicht nutzen kann – und eine Neuanschaffung ist teuer. Verankern Sie Barrierefreiheit deshalb als hartes Kriterium in jeder Vergabe. Verlangen Sie konkret die Konformität mit der EN 301 549 und einen belastbaren Nachweis, nicht bloß ein Versprechen. Genauso wichtig ist der zweite Teil: Beziehen Sie Menschen mit Behinderung von Anfang an ein. Vorreiterstädte wie Wien, Nürnberg oder Ljubljana haben feste Beiräte, in denen Betroffene bei Planung und Beschaffung mitreden. So werden Barrieren verhindert, bevor sie überhaupt eingebaut und teuer bezahlt werden.

So wird Ihre Smart City wirklich barrierefrei

Der Weg beginnt bei den messbaren Mängeln und endet beim echten Stadtalltag. Einen schnellen Überblick über Apps und Portale liefert der kostenlose Access Score in Minuten. Er deckt die messbaren Probleme auf: zu schwache Kontraste, fehlende Tastaturbedienung, zu kleine Klickziele.

Die eigentliche Wahrheit zeigt sich aber erst im Gebrauch. Kommt eine blinde Person durch die Bürger-App? Findet ein Rollstuhlfahrer am Automaten zurecht? Versteht jemand mit Lernschwierigkeiten die Anzeige? Das misst kein Scanner. Unser Tiefen-Audit Access Ready prüft Ihre digitalen Angebote mit echten Nutzerinnen und Nutzern und stellt ein rechtssicheres Zertifikat aus.

AnsatzPrüftEchte NutzerRechtssicheres Zertifikat
Kostenloser Scannernur Messbares im Webneinnein
Hersteller-Zusageeinzelnes Produkt laut Datenblattneinnein
Access Ready (IFDB)App, Portal, Terminal im Zusammenspieljaja

Der Unterschied liegt in der Begleitung. Andere Anbieter liefern Ihnen einen automatischen Report und lassen Sie mit dem Ergebnis allein. Wir begleiten dagegen den ganzen Weg – von der Prüfung über die konkreten Maßnahmen bis zum Nachweis. Dass sich der Aufwand lohnt, zeigt der EU Access City Award, den 2025 Wien gewann. Solche Städte beweisen: Eine digitale Stadt für alle ist kein Ideal, sondern machbar. Für viele Maßnahmen gibt es zudem Fördermöglichkeiten, die den Einstieg erleichtern. So wird aus einer Pflicht ein Standortvorteil, der Bürger gewinnt und Talente anzieht.

Bild von Lukas Maximilian Langer

Lukas Maximilian Langer

Als Gründer der IFDB GmbH setzt sich Lukas Maximilian Langer dafür ein, digitale Barrierefreiheit vom Pflichtthema zum Selbstverständnis zu machen. Sein Ziel: Websites, Apps und Dokumente, die für alle zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen.

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