Es klingt paradox: Das Dokument, das Ihre digitale Barrierefreiheit belegen soll, ist in meinen Audits oft das erste, was Ihnen rechtlich auf die Füße fällt. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist öffentlich, sie ist verpflichtend, und sie ist das, was eine Aufsichtsbehörde oder ein Verband als Erstes prüft – noch bevor jemand Ihre Website technisch testet. Eine schlecht formulierte Erklärung kann Sie schlechter dastehen lassen als gar keine, weil sie unzutreffende Zusicherungen schwarz auf weiß dokumentiert. In diesem Ratgeber zeige ich Ihnen die Pflichtinhalte, gebe Ihnen eine annotierte Muster-Erklärung mit genau den Stellen, an denen Unternehmen angreifbar werden, und benenne die Fehler, die ich am häufigsten sehe.
Was die Erklärung zur Barrierefreiheit ist und wer sie braucht
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein öffentlich zugängliches Dokument, in dem eine Organisation den Stand der Barrierefreiheit ihres digitalen Angebots offenlegt. Für öffentliche Stellen ist sie über die BITV 2.0 und den zugrundeliegenden EU-Durchführungsbeschluss seit Jahren verpflichtend. Für private Unternehmen ergibt sich die Pflicht zu Informationen über die Barrierefreiheit aus dem BFSG. In beiden Fällen muss die Erklärung leicht auffindbar sein – üblicherweise verlinkt im Footer – und sie muss den tatsächlichen Konformitätsstand widerspiegeln, nicht einen Wunschzustand.
Die Pflichtinhalte im Überblick
Eine vollständige Erklärung enthält sieben Bestandteile. Fehlt einer davon, ist die Erklärung formal unvollständig und damit beanstandungsfähig.
- Konformitätsstatus: Aussage darüber, ob das Angebot vollständig, teilweise oder nicht konform ist.
- Nicht barrierefreie Inhalte: konkrete Auflistung der Bereiche, die noch nicht den Anforderungen entsprechen.
- Begründung: warum diese Inhalte nicht barrierefrei sind – etwa unverhältnismäßige Belastung oder Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs.
- Barrierefreie Alternativen: falls vorhanden, ein Hinweis darauf, wie Betroffene die Information dennoch erhalten.
- Erstellungsdatum und Bewertungsverfahren: wann die Erklärung erstellt oder zuletzt überprüft wurde und auf welcher Grundlage (Selbstbewertung oder externe Prüfung).
- Feedback-Mechanismus: eine barrierefrei nutzbare Kontaktmöglichkeit, um Barrieren zu melden.
- Durchsetzungsverfahren: bei öffentlichen Stellen der Verweis auf die Schlichtungsstelle, bei Unternehmen ein Hinweis auf die zuständige Stelle.
Annotierte Muster-Erklärung: Wo Unternehmen angreifbar werden
Hier die kritischen Abschnitte einer Erklärung, jeweils mit einer Musterformulierung und meiner Anmerkung aus der Audit-Praxis, wo genau das Risiko lauert.
Abschnitt Konformitätsstatus
„Diese Website ist vollständig konform mit den Anforderungen der EN 301 549.“
Das ist die gefährlichste Formulierung überhaupt. Eine pauschale Vollkonformitäts-Behauptung ist nur dann zulässig, wenn sie durch eine vollständige Prüfung gedeckt ist – und das ist sie fast nie, weil kein automatischer Scanner alle Kriterien abdeckt. Steht hier „vollständig konform“ und ein Prüfer findet einen einzigen Verstoß, haben Sie eine nachweislich falsche Zusicherung abgegeben. Das ist nicht nur ein Konformitätsmangel, sondern eine angreifbare Falschaussage. Eine ehrliche Erklärung mit „teilweise konform“ ist rechtlich die deutlich stärkere Position.
Abschnitt nicht barrierefreie Inhalte
„Einzelne Bereiche der Website sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.“
Zu vage. Die Anforderung verlangt eine konkrete Benennung – welche Inhalte, welche Funktionen, welche Dokumente. Eine schwammige Allgemeinformel erfüllt die Pflicht nicht und signalisiert dem Prüfer, dass Sie Ihren eigenen Zustand gar nicht kennen. Schreiben Sie stattdessen konkret: welche PDF-Bestände, welche Formularkomponente, welcher Kartendienst.
Abschnitt Begründung der Ausnahme
„Die Umsetzung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.“
Die Berufung auf unverhältnismäßige Belastung wird von Behörden sehr restriktiv geprüft. Eine pauschale Behauptung ohne Dokumentation der Abwägung – Aufwand gegen Nutzen, Größe der Organisation, geschätzte Kosten – wird im Verfahren regelmäßig kassiert. Wer diese Klausel nutzt, muss die Verhältnismäßigkeitsabwägung belegen können, sonst wird sie zur Belastung statt zum Schutz.
Abschnitt Bewertungsverfahren
„Die Bewertung erfolgte im Wege der Selbstbewertung.“
Das ist zulässig, aber es ist die schwächste Form des Nachweises. Wenn es zum Streit kommt, hat eine Selbstbewertung deutlich weniger Gewicht als eine externe Prüfung mit echten Nutzern assistiver Technologien. Wer hier auf ein dokumentiertes Tiefen-Audit verweisen kann, hat im Verfahren die belastbarere Grundlage.
Abschnitt Datum
„Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.“
Ein Datum, das mehrere Jahre zurückliegt, ist ein Warnsignal für jeden Prüfer. Die Erklärung muss bei wesentlichen Änderungen und mindestens periodisch aktualisiert werden. Eine veraltete Erklärung wirkt wie ein Eingeständnis, dass das Thema intern nicht weiterverfolgt wird.
Die häufigsten Fehler aus der Audit-Praxis
Über die einzelnen Abschnitte hinaus sehe ich immer wieder dieselben strukturellen Fehler:
- Vollkonformität behaupten ohne echte Prüfung. Der Klassiker und der gefährlichste – siehe oben.
- Widerspruch zwischen Erklärung und Realität. Die Erklärung sagt „barrierefrei“, der Checkout sagt etwas anderes. Diesen Widerspruch findet jeder Prüfer in Minuten.
- Feedback-Mechanismus, der selbst nicht barrierefrei ist. Ein Kontaktformular, das nur mit der Maus bedienbar ist, untergräbt die gesamte Erklärung.
- Erklärung schwer auffindbar. Versteckt in den AGB oder ohne Footer-Link verfehlt sie ihren Zweck.
- Copy-Paste aus einer fremden Erklärung. Übernommene Formulierungen, die auf das eigene Angebot gar nicht zutreffen.
Vorlage oder Generator: Warum das allein nicht reicht
Ich werde oft gefragt, ob eine Vorlage oder ein Online-Generator für die Erklärung zur Barrierefreiheit ausreicht. Die ehrliche Antwort: Eine gute Vorlage liefert Ihnen die korrekte Struktur und die Pflichtbestandteile – das ist hilfreich. Was sie Ihnen nicht liefern kann, ist der entscheidende Inhalt: die wahrheitsgemäße Aussage über Ihren tatsächlichen Konformitätsstand und die konkrete Benennung Ihrer nicht barrierefreien Inhalte. Genau dieser Inhalt setzt voraus, dass Sie Ihren Zustand kennen. Eine Erklärung ist immer nur so belastbar wie das Audit, das ihr zugrunde liegt. Ein Generator, der Ihnen ohne jede Prüfung „vollständig konform“ ausgibt, produziert genau die Falschzusicherung, vor der ich oben gewarnt habe.
Der Unterschied bei öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen
Die Grundstruktur der Erklärung ist in beiden Fällen ähnlich, aber öffentliche Stellen haben zusätzliche Pflichten: Sie müssen auf die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verweisen und zentrale Inhalte zusätzlich in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereitstellen. Welche Anforderungen für die öffentliche Hand insgesamt gelten, habe ich in BITV 2.0: Was Behörden und öffentliche Stellen jetzt umsetzen müssen ausführlich beschrieben. Ein häufiger Sonderfall sind dabei die PDF-Bestände, die in der Erklärung gesondert behandelt werden müssen – worauf es bei alten Dokumenten ankommt, lesen Sie in Barrierefreie Geschäftsberichte und Behörden-PDFs: Worauf es bei Altbeständen ankommt.
Was eine belastbare Erklärung voraussetzt
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist kein Textbaustein, sondern die öffentliche Zusammenfassung Ihres tatsächlichen Konformitätsstands. Sie kann nur so ehrlich und so belastbar sein wie die Prüfung, auf der sie beruht. Wer eine Erklärung abgeben will, die im Verfahren trägt, braucht zuerst einen verlässlichen Befund: welche Kriterien erfüllt sind, welche nicht, und mit welcher Priorität die Lücken geschlossen werden.
Genau das liefert unser Tiefen-Audit Access Ready. Wir prüfen gegen die vollständige EN 301 549, kombinieren automatisierte Werkzeuge mit echten Nutzern assistiver Technologien und dokumentieren das Ergebnis so, dass Sie Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit wahrheitsgemäß und konkret ausfüllen können – mit klarer Benennung der offenen Punkte und einem realistischen Zeitplan. Das ist die ehrliche Grundlage, die eine Erklärung erst belastbar macht. Wer zunächst nur eine schnelle Standortbestimmung möchte, beginnt mit dem kostenlosen Access Score.




