Händler, die über Shopify, Amazon, eBay oder Etsy verkaufen, stellen fast immer dieselbe Frage: „Wo muss die Erklärung zur Barrierefreiheit denn hin?“ Die Frage ist berechtigt, sie setzt aber einen Schritt zu spät an. Bevor es um das richtige Feld im Händlerkonto geht, muss klar sein, was Sie dort überhaupt erklären. Im eigenen Shopify-Shop erklären Sie Ihre eigene Dienstleistung. Auf einem Marktplatz erklären Sie dagegen eine Dienstleistung, deren Oberfläche Ihnen gar nicht gehört. Genau an dieser Stelle passiert der Fehler, den ich in Marktplatz-Erklärungen am häufigsten sehe.
In diesem Ratgeber zeige ich Ihnen, was das BFSG von Händlern auf Plattformen und Shopsystemen tatsächlich verlangt. Außerdem erfahren Sie, wo die Erklärung bei Shopify, eBay, Amazon und Etsy hingehört und wie Sie sie so formulieren, dass sie einer Prüfung standhält. Die allgemeinen Pflichtinhalte habe ich bereits in Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflichtinhalte, Aufbau und häufige Fehler beschrieben. Hier geht es um die Besonderheiten im Plattformhandel, Stand Oktober 2026.
Was das BFSG von Händlern verlangt
Die Pflicht steht in § 14 BFSG. Danach darf ein Dienstleistungserbringer seine Dienstleistung nur anbieten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Die Dienstleistung muss die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, und er muss die Informationen nach Anlage 3 erstellt und der Öffentlichkeit barrierefrei zugänglich gemacht haben. Ein Onlineshop, über den Verbraucher Verträge schließen, ist eine solche Dienstleistung, nämlich eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Informationen müssen Sie außerdem so lange bereithalten, wie Sie die Dienstleistung anbieten.
Anlage 3 regelt den Inhalt. Sie geben die Informationen in Ihren AGB oder „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ an. Neben den Verbraucherinformationen nach Artikel 246 EGBGB gehören, soweit anwendbar, mindestens vier Angaben hinein:
- a) eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format,
- b) Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung nötig sind,
- c) eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt,
- d) die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
Zuständig ist für ganz Deutschland die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Sie arbeitet seit September 2025 bundesweit. Fehlt diese Angabe, ist die Erklärung formal unvollständig, und zwar unabhängig davon, wie gut der Rest geschrieben ist.
Praxis-Tipp: Ein Teil Ihrer Erklärung existiert meist schon. Die Verbraucherinformationen nach Artikel 246 EGBGB, also wer Sie sind, wie man Sie erreicht und wie der Vertrag zustande kommt, stehen bereits in Ihrem Impressum und Ihren AGB. Verweisen Sie darauf, statt alles neu zu schreiben. Ihre eigentliche Arbeit steckt in den Buchstaben a bis d, vor allem in Buchstabe c.
Gilt die Pflicht auch für Händler auf Amazon, eBay und Etsy?
Hier wird es interessant, denn diese Frage ist juristisch nicht abschließend geklärt. Der Händlerbund sieht die Hauptverantwortung für die barrierefreie Benutzeroberfläche bei den Plattformbetreibern. Händler sollen ihre eigenen Inhalte aber barrierefrei aufbereiten, soweit sie darauf Einfluss haben. Die IT-Recht Kanzlei hält eine Erklärung von Plattformhändlern dagegen für freiwillig, weil ihnen Wissen und Kontrolle über die Plattform fehlen. Trusted Shops wiederum sieht gute Argumente für eine Pflicht auch auf Plattformen. Weder das Gesetz noch die europäische Richtlinie beschränken die Verantwortung nämlich auf die technische Hoheit über die Infrastruktur.
Für Ihre Praxis zählt allerdings eine andere Frage. Ob das Gesetz Sie auf dem Marktplatz verpflichtet, ist umstritten. Ob die Plattform es verlangt, ist es zumindest bei eBay nicht. eBay schreibt gewerblichen Verkäufern mit Kunden in der EU ausdrücklich vor, eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu erstellen und dem Konto hinzuzufügen. Damit ist die Erklärung dort keine Frage der Rechtsauslegung mehr, sondern Teil der Regeln, unter denen Sie verkaufen.
Dazu kommt ein zweiter Punkt, den viele übersehen. § 19 BFSGV verlangt von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, dass Informationen zur Barrierefreiheit der verkauften Produkte zugänglich sind, sofern der verantwortliche Wirtschaftsakteur sie bereitstellt. Die Plattform muss also Platz für diese Angaben schaffen. Füllen müssen ihn jedoch die Händler, denn nur sie kennen die Herstellerangaben zu ihrem Produkt.
Meine Empfehlung lautet deshalb: Wer gewerblich auf Marktplätzen verkauft und nicht unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen fällt, sollte eine Erklärung bereitstellen. Sie kostet wenig Aufwand, entschärft eine offene Rechtsfrage zu Ihren Gunsten und zeigt Kunden, dass Sie das Thema ernst nehmen. Eine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall ersetzt dieser Ratgeber allerdings nicht.
Der Denkfehler: Auf dem Marktplatz erklären Sie eine fremde Oberfläche
Jetzt kommt der Punkt, an dem die meisten Marktplatz-Erklärungen scheitern. Viele Händler übernehmen einen Mustertext aus dem Netz, der für eine eigene Website geschrieben wurde. Darin steht dann etwa, die Website erfülle die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA weitgehend. Auf Amazon, eBay oder Etsy betreiben Sie aber gar keine Website. Suche, Filter, Warenkorb, Checkout, Zahlung und Kundenkonto stellt die Plattform. Sie können dort weder Kontraste ändern noch die Tastaturbedienung des Bezahlvorgangs verbessern.
Eine solche Erklärung sichert also etwas zu, das Sie weder geprüft haben noch beeinflussen können. Damit wird sie angreifbar, statt Sie zu schützen. Wie schnell aus einer unzutreffenden Aussage eine Beschwerde oder Abmahnung werden kann, beschreibe ich in Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit. Eine belastbare Marktplatz-Erklärung trennt deshalb sauber zwischen zwei Ebenen:
- Was die Plattform verantwortet: Navigation, Suche, Filter, Warenkorb, Checkout, Zahlungs- und Anmeldefunktionen sowie die Darstellung Ihres Shops. Hier verweisen Sie auf die Erklärung des Plattformbetreibers, sofern es eine gibt.
- Was Sie verantworten: Produkttitel, Beschreibungen, Bilder, Varianten, Produktdokumente, Rechnungen, Ihre Kommunikation mit Kunden und Ihre Kontaktwege. Für diese Ebene beschreiben Sie, was Sie konkret umgesetzt haben.
Ein gutes Vorbild liefert eBay selbst. Die Erklärung für die deutschen eBay-Dienste nennt die Norm EN 301 549 V3.2.1 als Maßstab. Gleichzeitig räumt sie offen ein, dass die Norm in einigen Bereichen zeitweise nicht konsequent umgesetzt werden kann. Wenn schon der Plattformbetreiber keine vollständige Konformität behauptet, sollten Sie es für seine Oberfläche erst recht nicht tun.
Shopify: Hier gehört Ihnen die ganze Strecke
Beim eigenen Shopify-Shop liegt der Fall grundlegend anders. Shopify liefert die Software, Betreiber des Shops sind aber Sie. Sie wählen das Theme, installieren Apps, gestalten Seiten und binden Bezahlarten ein. Shopify schreibt selbst, dass Händler die volle Kontrolle über ihren Theme-Code haben. Damit sind Sie Dienstleistungserbringer für die gesamte Strecke von der Startseite bis zur Bestellbestätigung. Welche Stationen im Shop dabei besonders kritisch sind, zeige ich in Barrierefreier Onlineshop: Was das BFSG für den E-Commerce bedeutet.
Viele Shopify-Händler verlassen sich darauf, dass die Plattform barrierefrei ist. Deshalb lohnt sich ein Blick in Shopifys eigenen Konformitätsbericht für den Checkout. Der Bericht vom März 2026 bewertet den Checkout gegen WCAG 2.2 auf den Stufen A und AA. Kein Kriterium ist darin als „nicht unterstützt“ markiert, 13 Kriterien aber als „teilweise unterstützt“. Dazu zählen 1.4.3 Kontrast (Minimum), 2.4.7 Fokus sichtbar, 3.3.1 Fehlererkennung, 4.1.2 Name, Rolle, Wert und 4.1.3 Statusmeldungen. Shopify dokumentiert also offen, wo es noch nachbessert. Genau diese Ehrlichkeit gehört auch in Ihre Erklärung.
Für das Theme gilt dasselbe. Shopify hat 2021 für den Theme Store einen durchschnittlichen Lighthouse-Wert für Barrierefreiheit von mindestens 90 eingeführt, gemessen auf Startseite, Produktseite, Kollektionsseite und Warenkorb und ergänzt um manuelle Tests. Das ist eine gute Grundlage, aber kein Nachweis für Ihren Shop. Sobald Sie Farben anpassen, Abschnitte umbauen oder Apps für Bewertungen, Filter oder Pop-ups einbinden, sagt der Ausgangswert über Ihren Shop nichts mehr aus. Warum automatische Werte allein ohnehin nicht reichen, erkläre ich in Grenzen automatischer Barrierefreiheits-Tests.
Vorsicht gilt auch bei Barrierefreiheits-Apps aus dem App Store, die per Klick eine Werkzeugleiste über den Shop legen. Sie verändern die Darstellung, beheben aber keine Fehler im Theme-Code. Eine Erklärung, die sich auf ein solches Widget stützt, beschreibt deshalb keine echte Umsetzung. Die Hintergründe stehen in Overlays und 1-Klick-Lösungen: Warum sie das BFSG-Risiko nicht lösen.
Praxis-Tipp: Legen Sie die Erklärung in Shopify als eigene Seite an (im Admin unter Onlineshop, Seiten, Seite hinzufügen) und verlinken Sie sie im Footer-Menü. Ein eigener Link im Footer ist für Kunden viel leichter zu finden als ein Absatz tief in den AGB. Prüfen Sie danach, ob die Seite selbst barrierefrei ist: echte Überschriften, keine Textbilder und ein Kontaktweg, der ohne Maus funktioniert.
eBay, Amazon und Etsy: Wo die Erklärung hingehört
Auf Marktplätzen hängt die Antwort davon ab, was die Plattform anbietet. Die drei großen Plattformen gehen dabei sehr unterschiedlich vor.
eBay: ein eigenes Feld im Konto
eBay ist am weitesten. Die Erklärung hinterlegen Sie unter Kontoeinstellungen, Öffentliche Informationen zum Unternehmen, Erklärung zu Barrierefreiheit. Informationen zur Barrierefreiheit einzelner Produkte können Sie in den Produkthinweisen als Produktdokument hochladen oder direkt in die Artikelbeschreibung schreiben. eBay weist außerdem auf ein Detail hin, das viele unterschätzen: Ein PDF wird nur barrierefrei, wenn schon das Ausgangsdokument vor der Umwandlung barrierefrei war.
Amazon: kein eigenes Erklärungsfeld
Amazon hat nach meinem Kenntnisstand kein eigenes Feld für eine Erklärung zur Barrierefreiheit eingeführt. Laut Trusted Shops verweist Amazon Händler für Barrierefreiheitsinformationen auf die Produktbeschreibung der Detailseite. Ob zusätzlich eine Erklärung im Verkäuferprofil sinnvoll ist, lässt Amazon offen. Weil Anlage 3 ausdrücklich die AGB als Ort zulässt, empfehle ich, die Erklärung dort unterzubringen, wo Ihre AGB und Pflichtangaben im Verkäuferprofil stehen. Welche Textfelder Ihr Profil aktuell bietet, sehen Sie in Seller Central.
Etsy: Alternativtexte ja, Erklärungsfeld nein
Auch bei Etsy ist mir kein eigenes Feld für eine Erklärung bekannt. Gewerbliche Verkäufer hinterlegen ihre rechtlichen Angaben dort in den Shop-Richtlinien, und dort passt auch die Erklärung hin. Dafür bietet Etsy etwas, das anderswo fehlt: ein eigenes Feld für Alternativtexte zu jedem Angebotsfoto. Etsy empfiehlt bis zu 250 Zeichen. Schreiben Sie keinen eigenen Text, kann Etsy eine KI-generierte Beschreibung einsetzen. Ihre selbst geschriebenen Texte verändert Etsy dagegen nicht.
Was Sie auf dem Marktplatz selbst in der Hand haben
Auch wenn die Plattform den Checkout baut, entscheiden Sie über einen großen Teil dessen, was Ihre Kunden tatsächlich wahrnehmen. Diese Punkte sollten Sie umsetzen, bevor Sie sie in Ihrer Erklärung beschreiben:
- Alternativtexte für Produktbilder nach dem WCAG-Kriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, überall dort, wo die Plattform ein Feld dafür anbietet. Wie gute Alternativtexte aussehen, zeige ich in Alt-Texte richtig schreiben.
- Keine wichtigen Informationen nur im Bild: Maßtabellen, Pflegehinweise oder Lieferumfang als Grafik sind für Screenreader unsichtbar. Das Kriterium 1.4.5 Bilder eines Textes verlangt, Text als echten Text bereitzustellen.
- Gegliederte Beschreibungen mit Aufzählungen und, wo die Plattform es zulässt, Zwischenüberschriften, damit die Struktur nach 1.3.1 Info und Beziehungen erhalten bleibt.
- Varianten nicht nur über Farbe: „Rot“ und „Dunkelblau“ gehören als Text dazu, nicht nur als Farbfeld. So erfüllen Sie 1.4.1 Benutzung von Farbe.
- Barrierefreie Dokumente: Bedienungsanleitungen, Datenblätter und Rechnungen als getaggte PDFs. Wie das gelingt, steht in PDF barrierefrei erstellen.
- Mehr als ein Kontaktweg: Bieten Sie neben dem Nachrichtensystem der Plattform eine E-Mail-Adresse an, damit Kunden Barrieren melden und Informationen in einem anderen Format anfordern können.
Die meisten dieser Punkte kosten Zeit, aber kaum Geld. Einige zahlen sich zudem doppelt aus. Etsy weist selbst darauf hin, dass Suchmaschinen Alternativtexte lesen können. Digitale Barrierefreiheit und Sichtbarkeit ziehen hier also in dieselbe Richtung.
Praxis-Tipp: Machen Sie einen Selbsttest mit Ihrem eigenen Angebot. Schalten Sie auf dem Smartphone VoiceOver (iPhone) oder TalkBack (Android) ein und lassen Sie sich die Produktseite vorlesen. Hören Sie Preis, Größe, Variante und Lieferumfang? Oder bleibt bei den Bildern nur „Bild“ übrig? Was Sie dabei nicht hören, fehlt auch Ihren Kunden mit Screenreader.
So bauen Sie eine Marktplatz-Erklärung auf
Aus Anlage 3 und der Trennung der Verantwortlichkeiten ergibt sich eine klare Gliederung. Ich empfehle Händlern diese sieben Bausteine:
- Geltungsbereich: Für welchen Shop auf welcher Plattform gilt die Erklärung, und wer ist Anbieter? Hier verweisen Sie auf Impressum und AGB mit den Angaben nach Artikel 246 EGBGB.
- Beschreibung der Dienstleistung: Was Sie verkaufen und wie ein Kauf abläuft, von der Suche über Bestellung und Zahlung bis zu Lieferung und Rückgabe (Anlage 3, Buchstaben a und b).
- Aufteilung der Verantwortung: Welche Funktionen die Plattform bereitstellt, mit einem Verweis auf deren eigene Erklärung.
- Ihre Maßnahmen: Was Sie in Ihrem Einflussbereich umgesetzt haben, etwa Alternativtexte, strukturierte Beschreibungen und barrierefreie Dokumente (Buchstabe c).
- Bekannte Einschränkungen: Was noch nicht barrierefrei ist und bis wann Sie es ändern wollen.
- Kontakt: Wie Kunden Barrieren melden und Informationen in einem anderen Format anfordern können.
- Marktüberwachungsbehörde und Datum: Name und Anschrift der MLBF in Magdeburg (Buchstabe d) sowie das Datum der letzten Aktualisierung.
Für einen Shopify-Shop gilt dieselbe Gliederung, nur entfällt der dritte Baustein weitgehend. Stattdessen beschreiben Sie, welches Theme und welche Apps Sie einsetzen, gegen welche Norm Sie geprüft haben und wie das Ergebnis ausgefallen ist. Maßstab ist derzeit die harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Die neue Fassung V4.1.1 mit WCAG 2.2 ist seit September 2026 veröffentlicht. Ihre Fundstelle im Amtsblatt der EU wird für Mitte Dezember 2026 erwartet. Was das für Ihren Zeitplan bedeutet, steht in Fristen der digitalen Barrierefreiheit 2026 und 2027.
Formulierungen, die tragen, und solche, die angreifbar sind
Am Ende entscheidet die Wortwahl, ob Ihre Erklärung Sie schützt. Drei Beispiele zeigen den Unterschied.
Angreifbar: „Unser Shop ist vollständig barrierefrei.“ Auf einem Marktplatz können Sie das nicht wissen, und im eigenen Shop belegt es selten eine Prüfung. Tragfähig: „Die Funktionen für Suche, Bestellung und Zahlung stellt eBay bereit. Für unsere Angebotsinhalte haben wir folgende Maßnahmen umgesetzt.“
Angreifbar: „Einzelne Inhalte sind möglicherweise nicht barrierefrei.“ Diese Formel sagt nichts und zeigt nur, dass Sie Ihren eigenen Stand nicht kennen. Tragfähig: „Maßtabellen liegen bei älteren Angeboten noch als Bild vor. Wir stellen sie bis Ende des Quartals als Text bereit und senden sie auf Anfrage sofort per E-Mail.“
Angreifbar: „Wir nutzen ein Barrierefreiheits-Tool, das unseren Shop für alle zugänglich macht.“ Ein Widget beschreibt keine Umsetzung im Code. Tragfähig: „Unser Shop wurde im September 2026 gegen EN 301 549 geprüft. Die Ergebnisse und offenen Punkte finden Sie unten.“ Diese Aussage dürfen Sie allerdings nur treffen, wenn die Prüfung tatsächlich stattgefunden hat.
Ein Unternehmen, vier Kanäle, eine Wahrheit
Viele Händler verkaufen nicht nur auf einem Weg. Es gibt einen eigenen Shopify-Shop, dazu Amazon und eBay, vielleicht noch Etsy für eine Produktlinie. Dann entstehen schnell vier Erklärungen, die sich widersprechen. Auf der Website steht „weitgehend konform“, bei eBay ein kopierter Mustertext und bei Amazon gar nichts. Wer Sie prüft, schaut sich aber nicht nur einen Kanal an.
Ich rate deshalb zu einer Stammfassung, die Sie auf Ihrer eigenen Website pflegen. Sie beschreibt das Unternehmen, die Kontaktwege, die Dokumente und die Maßnahmen, die für alle Kanäle gelten. Für jede Plattform ergänzen Sie einen kurzen Abschnitt zur Aufteilung der Verantwortung. In die Felder der Marktplätze übernehmen Sie dann die passende Kurzfassung. Ändert sich etwas, aktualisieren Sie zuerst die Stammfassung und danach die Kanäle. So stimmt das Datum überall überein, und keine Fassung widerspricht einer anderen.
Diese Pflege ist keine Kür. § 14 BFSG verlangt, dass die Anforderungen dauerhaft eingehalten werden und Änderungen an der Dienstleistung angemessen berücksichtigt werden. Ein Theme-Update, eine neue App oder ein neuer Zahlungsanbieter sind genau solche Änderungen. Spätestens dann gehört die Erklärung wieder auf den Tisch.
Kleinstunternehmen: Wann die Pflicht entfällt
Für viele Etsy-Shops und kleine Marktplatzhändler gibt es eine gute Nachricht. Nach § 3 Absatz 3 BFSG gelten die Anforderungen an Dienstleistungen nicht für Kleinstunternehmen. Das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Wer darunter fällt, braucht für seinen Shop keine Erklärung nach Anlage 3.
Zwei Einschränkungen sollten Sie trotzdem kennen. Erstens gilt die Ausnahme nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Verkaufen Sie Produkte, die selbst unter das BFSG fallen, etwa E-Book-Lesegeräte oder Computer, gelten die Pflichten für Händler unabhängig von Ihrer Größe. Zweitens wächst ein erfolgreicher Shop aus der Ausnahme heraus. Deshalb lohnt es sich, Alternativtexte und klare Beschreibungen von Anfang an mitzudenken. Ob Ihr Unternehmen insgesamt betroffen ist, können Sie in Barrierefreiheit als Website-Pflicht: Wer betroffen ist Schritt für Schritt prüfen.
Vergleich: Wege zur Erklärung zur Barrierefreiheit
Es gibt mehrere Wege zu einer Erklärung. Sie unterscheiden sich vor allem darin, ob sie Buchstabe c der Anlage 3 wirklich abdecken, also beschreiben, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.
| Weg | Grundlage | Deckt Buchstabe c ab? | Risiko |
|---|---|---|---|
| Mustertext aus dem Netz | keine eigene Prüfung | nein, nur allgemeine Formeln | hoch, wenn Aussagen nicht zutreffen |
| Erklärung der Plattform übernehmen | Prüfung des Plattformbetreibers | nur für die Plattformoberfläche | mittel, Ihre eigenen Inhalte fehlen |
| Klausel in den AGB | meist juristische Standardformulierung | selten, die Beschreibung der Umsetzung fehlt oft | mittel |
| Erklärung auf Basis einer Prüfung (ifdb) | Scan und Prüfung durch Menschen | ja, mit konkreten Befunden | gering, solange sie aktuell bleibt |
Wie ifdb Händler dabei unterstützt
Eine Erklärung ist nur so ehrlich wie die Prüfung dahinter. Für einen eigenen Shop auf Shopify oder einem anderen System erstellt Access Declare die Erklärung auf Grundlage eines vollständigen Scans Ihres Shops und gliedert sie nach den Vorgaben des BFSG. Brauchen Sie einen belastbaren Nachweis, prüfen wir Ihren Shop mit Access Ready entlang der echten Kaufstrecke, mit Tastatur und Screenreadern. Access Guard überwacht Ihren Shop danach laufend. So baut ein Theme-Update oder eine neue App nicht unbemerkt neue Barrieren ein.
Für Rechnungen, Anleitungen und Datenblätter gibt es Access Doc, das PDFs barrierearm aufbereitet und jedes Ergebnis menschlich prüft. Verkaufen Sie ausschließlich auf Marktplätzen, sprechen Sie uns an. Dann klären wir gemeinsam, welche Angaben in Ihre Erklärung gehören. Wenn Sie zuerst wissen möchten, wo Ihr eigener Shop steht, starten Sie mit dem kostenlosen Access Score.
Unsicher, was das BFSG konkret für Ihr Unternehmen bedeutet? In 30 Minuten klären wir mit Ihnen, welche Pflichten gelten und was Sie zuerst angehen sollten.
Häufige Fragen
Brauche ich als Amazon-Händler eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Rechtlich ist das umstritten, weil Amazon die Oberfläche und den Checkout stellt. Wer gewerblich verkauft und kein Kleinstunternehmen ist, sollte trotzdem eine Erklärung bereitstellen, etwa bei den AGB im Verkäuferprofil. Sie beschreibt Ihre eigenen Inhalte und Kontaktwege und verweist für die Plattformfunktionen auf Amazon.
Reicht es, auf die Erklärung von Shopify oder eBay zu verweisen?
Nein. Die Erklärung eines Plattformbetreibers deckt nur dessen eigene Oberfläche ab, nicht Ihre Produkttexte, Bilder, Dokumente und Kontaktwege. Bei einem eigenen Shopify-Shop sind Sie ohnehin selbst Betreiber. Shopify veröffentlicht Konformitätsberichte zu seinen eigenen Produkten, aber keine Erklärung für Ihren Shop.
Muss ich als kleiner Etsy-Shop eine Erklärung veröffentlichen?
Nicht, wenn Sie ein Kleinstunternehmen sind, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme haben. Die Ausnahme gilt für die Anforderungen an Dienstleistungen. Alternativtexte für Ihre Fotos lohnen sich trotzdem, denn Etsy bietet das Feld an, und Ihre Kundschaft profitiert davon.
