ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT · BFSG · BITV 2.0 · WCAG 2.2
Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen
– aus einer echten Prüfung, kostenlos
Vertraut von führenden Unternehmen im DACH-Raum
Als Experte zu Gast bei ZDF WISO
Sie brauchen keine Vorlage und kein Projekt. Eine Website-Adresse genügt. Den Rest übernehmen wir & Access Declare®
Access Declare® prüft deshalb zuerst und schreibt dann. Was Sie erhalten, ist eine Erklärung, die zu Ihrer Website passt und die Sie jederzeit erneuern können.
Schritt 01 –
URL eingeben
Sie nennen uns die Adresse Ihrer Website. Mehr ist für den Start nicht nötig.
Schritt 02 –
Website-Scan läuft
Access Declare® prüft Ihre Website nach WCAG 2.2, kostenlos bis zu 150 Seiten einer Domain. Aus dem Ergebnis entsteht der Befund, auf dem Ihre Erklärung aufbaut.
Schritt 03 –
Erklärung erhalten
Sie erhalten Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit mit Aktenzeichen – als HTML, PDF und DOCX. Sie können sie direkt veröffentlichen, bei uns hosten lassen oder per Snippet in Ihre Website einbinden.
Schritt 04 –
Aktuell halten
Eine Erklärung ist nur so gut wie ihr Stand. Mit dem Upgrade hält Access Guard Lite Ihre Erklärung automatisch aktuell, ergänzt die Angaben für öffentliche Stellen nach BITV 2.0 und prüft sie jährlich neu.
WARUM EINE ERKLÄRUNG EINEN BEFUND BRAUCHT
Eine Erklärung, die
einer Prüfung standhält
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist der sichtbarste Teil Ihrer Pflichten nach dem BFSG. Nach Anlage 3 gehört unter anderem hinein, wie Ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und welche Marktüberwachungsbehörde zuständig ist. Eine Erklärung, die nur aus einem Textmuster besteht, kann diese Fragen nicht ehrlich beantworten.
Access Declare® geht deshalb den umgekehrten Weg. Zuerst prüfen wir Ihre Website, dann entsteht der Text. Die Erklärung beschreibt den Stand, den der Scan ergeben hat, und erhält ein Aktenzeichen.
Dabei zählt Ehrlichkeit. Bekannte Barrieren offen zu benennen, ist kein Makel, sondern Teil einer korrekten Erklärung. Wer Lücken nennt und zeigt, wie er sie schließt, steht besser da als jemand, der vollständige Konformität behauptet, ohne sie belegen zu können.
Eine Erklärung ersetzt allerdings keinen Nachweis. Ein automatischer Scan erfasst nur einen Teil der Anforderungen. Den belastbaren Nachweis liefert das Tiefen-Audit Access Ready® mit echten Nutzern assistiver Technologien.
Eine Erklärung ist Pflicht. Eine ehrliche Erklärung ist ein Vorteil.
Von der Erklärung zum belastbaren Nachweis.
Die Erklärung zeigt nach außen, wo Ihr Angebot steht. Sie ist der richtige erste Schritt, aber nicht der letzte – denn ein erheblicher Teil echter Barrierefreiheit entscheidet sich dort, wo es auf menschliches Urteilsvermögen ankommt: bei Verständlichkeit, Kontext und tatsächlichem Nutzererleben.
Genau dafür ist Access Declare® der Anfang eines durchdachten Weges, den Sie nahtlos weitergehen können, sobald Sie bereit sind.
Access Ready®
führt das Tiefen-Audit durch – mit echten Nutzern assistiver Technologien. Am Ende steht das ifdb-Zertifikat: Ihr belastbarer Nachweis der Sorgfaltspflicht nach BFSG, und das stärkste Argument auf Führungsebene.
Access Guard®
hält Ihre Website und Ihre Erklärung auf Stand. Mit jedem Website-Update können neue Barrieren entstehen – unser Monitoring erkennt sie, bevor sie zum Problem werden.
Access Protect®
übernimmt die Haftung. Vertraglich gesicherter Abmahnschutz auf Basis eines bestandenen Audits – ein Schutz, den ein bloßes Overlay niemals bieten kann.
Gemacht für alle, die ihre Pflicht ehrlich erfüllen wollen
-
Kleine und mittlere Unternehmen,
die unter das BFSG fallen und eine Erklärung brauchen, ohne dafür ein Projekt aufzusetzen. Für eine Domain mit bis zu 150 Seiten ist Access Declare® kostenlos. -
Online-Händler,
deren Shop eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr ist. Die Erklärung gehört dorthin, wo Verbraucher sie finden – Sie erhalten sie veröffentlichungsfertig. -
Öffentliche Stellen,
die ihre Erklärung nach BITV 2.0 aktuell halten müssen. Das Upgrade ergänzt die Angaben für öffentliche Stellen und hält die Fassung laufend aktuell. -
Digitalagenturen,
die für mehrere Kundenwebsites Erklärungen erstellen und pflegen. Mit dem Upgrade verwalten Sie bis zu zehn Domains.
FAQ
Häufige Fragen zu
Access Declare®
1. Ist Access Declare® wirklich kostenlos?
Ja, für Einzelunternehmen, KMU und kleinere Websites der Privatwirtschaft: Eine Domain mit bis zu 150 Seiten bleibt dauerhaft kostenfrei. Alle 30 Tage können Sie eine neue Domain anlegen, dieselbe Domain lässt sich frühestens alle 14 Tage neu scannen.
2. Welche Formate erhalte ich?
Ihre Erklärung steht als HTML, PDF und DOCX bereit. Sie können sie selbst veröffentlichen, bei uns hosten lassen oder per Snippet in Ihre Website einbetten.
3. Nach welchen Vorgaben ist die Erklärung aufgebaut?
Nach den Vorgaben von BFSG, BITV 2.0 und WCAG 2.2. Für Unternehmen der Privatwirtschaft orientiert sie sich an Anlage 3 BFSG, für öffentliche Stellen ergänzt das Upgrade die Angaben nach BITV 2.0.
4. Was unterscheidet Access Declare® von Vorlagen und Generatoren?
Eine Vorlage fragt Sie nach dem Stand Ihrer Website. Access Declare® ermittelt ihn: Die Erklärung entsteht aus einem Scan Ihrer Website und beschreibt, was dabei herausgekommen ist.
5. Bin ich mit der Erklärung rechtlich auf der sicheren Seite?
Die Erklärung erfüllt eine Informationspflicht. Sie belegt aber nicht, dass Ihr Angebot die Anforderungen tatsächlich erfüllt. Diesen Nachweis liefert das Tiefen-Audit Access Ready® mit dem ifdb-Zertifikat. Eine Rechtsberatung ersetzt Access Declare® nicht.
6. Was kostet das Upgrade?
9 € im Monat oder 90 € im Jahr, netto zzgl. USt., bei 12 Monaten Mindestlaufzeit. Es umfasst bis zu 10 Domains und bis zu 1.000 Seiten je Scan.
7. Was leistet das Upgrade zusätzlich?
Es ergänzt die Angaben für öffentliche Stellen nach BITV 2.0 und hält die Erklärung über Access Guard Lite automatisch aktuell. Dazu kommen bis zu vier manuelle neue Scans pro Jahr je Erklärung sowie eine Echtheits- und Nachweisseite mit automatischer Jahresprüfung.
8. Muss ich bekannte Barrieren in der Erklärung nennen?
Öffentliche Stellen müssen nach der BITV 2.0 angeben, welche Inhalte nicht barrierefrei sind. Auch nach dem BFSG beschreibt die Erklärung, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt – ein ehrlicher Stand schließt bekannte Lücken ein.
9. Wie oft sollte ich die Erklärung aktualisieren?
Immer dann, wenn sich Ihr Angebot wesentlich ändert, und regelmäßig darüber hinaus. Mit dem Upgrade übernimmt Access Guard Lite die Aktualisierung automatisch.
10. Was gilt für mehr als 10 Domains?
Für Konzerne und große Domain-Portfolios gibt es Enterprise mit individuellen Konditionen und persönlichem Ansprechpartner. Sprechen Sie uns an.
11. Was geschieht mit meinen Daten?
Wir verarbeiten Ihre Angaben DSGVO-konform und ausschließlich zur Erstellung Ihrer Erklärung. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Erklärung in wenigen Minuten
Sie brauchen weder WCAG-Kenntnisse noch eine Vorlage. Sie brauchen nur Ihre Website-Adresse. In wenigen Minuten haben Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die zu Ihrer Website passt – für die Privatwirtschaft kostenlos.
BFSG und BITV 2.0 – die Grundlagen der Erklärung zur Barrierefreiheit
Für privatwirtschaftliche Anbieter regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Anlage 3, welche Informationen zu einer barrierefreien Dienstleistung gehören: eine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung, eine Beschreibung, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Öffentliche Stellen veröffentlichen ihre Erklärung nach der BITV 2.0.
Access Declare® erstellt Ihre Erklärung auf dieser Grundlage aus einem Scan Ihrer Website. Welche Inhalte im Einzelnen hineingehören, beschreibt unser Ratgeber zu den Pflichtinhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit. Für Händler auf Plattformen gibt es einen eigenen Ratgeber zu Shopify, Amazon, eBay und Etsy. Und wer den belastbaren Nachweis braucht, findet ihn im ifdb-Tiefen-Audit.











