Barrierefreier Onlineshop: Was das BFSG für den E-Commerce bedeutet

Frau arbeitet konzentriert an einem großen Bildschirm mit Code-Darstellung – barrierefreier Onlineshop: Was das BFSG für E-Commerce-Betreiber bedeutet und wie WCAG-2.2-konforme Verkaufsprozesse aussehen

Kaum eine Branche betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) so direkt wie den Online-Handel. Der Grund ist einfach: Im Shop geht es nicht um eine Randfunktion, sondern um den gesamten Verkaufsprozess. Scheitert eine Kundin an einem Filter oder am Checkout, scheitert der Kauf. Genau dort fallen Barrieren deshalb auch zuerst auf, bei Kundschaft, Verbänden und Behörden.

In diesem Ratgeber zeige ich Ihnen, welche Strecken in Ihrem Shop Priorität haben und welche WCAG-Kriterien dort typischerweise scheitern. Außerdem erkläre ich zwei Pflichten aus der Verordnung zum BFSG, die viele Händler gar nicht kennen. Am Ende wissen Sie, wie Sie zu einem Nachweis kommen, der einer Prüfung standhält. Stand ist Oktober 2026. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Text nicht.

Wann Ihr Onlineshop unter das BFSG fällt

Das BFSG gilt nach § 1 Absatz 3 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Gemeint ist also im Kern jeder Onlineshop, der an Endkunden verkauft. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Größe des Sortiments spielt dagegen keine Rolle.

Entscheidend ist also, an wen Sie verkaufen. Ein reiner B2B-Shop, der ausschließlich Geschäftskunden beliefert, fällt nicht unter das Gesetz. Sobald jedoch auch Verbraucher bestellen können, gilt die Pflicht für das gesamte Angebot. Ob das auf Ihren Shop zutrifft, klären Sie mit der Übersicht in Wer ist von der Barrierefreiheitspflicht betroffen?

Zwei Pflichten, die fast jeder Händler übersieht

Die meisten Händler denken beim BFSG an Kontraste, Alternativtexte und Tastaturbedienung. Das ist richtig, denn diese Anforderungen ergeben sich aus den allgemeinen Vorgaben der Verordnung zum BFSG (BFSGV). Für Onlineshops gibt es dort aber zusätzlich einen eigenen Paragrafen, § 19 BFSGV. Er enthält zwei Pflichten, die in kaum einem Projekt auf der Liste stehen.

Die erste betrifft Ihre Produkte. Nach § 19 Nummer 1 BFSGV müssen Sie Informationen zur Barrierefreiheit der verkauften Produkte bereitstellen, soweit der verantwortliche Hersteller oder Lieferant sie zur Verfügung stellt. Verkaufen Sie also etwa Smartphones, E-Book-Reader oder andere Produkte mit solchen Angaben, gehören diese Angaben auch auf Ihre Produktdetailseite. Viele Shops übernehmen technische Daten allerdings automatisch aus dem Lieferantenfeed. Die Angaben zur Barrierefreiheit fallen dabei häufig unter den Tisch.

Die zweite betrifft alles, womit sich Kundinnen und Kunden anmelden oder bezahlen. Nach § 19 Nummer 2 und 3 BFSGV müssen Identifizierung, Authentifizierung, Sicherheitsfunktionen und Zahlungsdienste wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn ein externer Zahlungsdienst sie bereitstellt. Ein Bezahlfenster, das sich nicht mit der Tastatur bedienen lässt, ist damit Ihr Problem und nicht nur das des Anbieters.

Praxis-Tipp: Gehen Sie einmal Ihren Lieferantenfeed durch und prüfen Sie, ob Hersteller dort Angaben zur Barrierefreiheit liefern. Legen Sie dann ein eigenes Feld in Ihrem Shopsystem an, das auf der Produktseite ausgegeben wird. So erfüllen Sie § 19 Nummer 1 BFSGV mit wenig Aufwand. Und ganz nebenbei finden Kundinnen und Kunden mit Einschränkungen schneller das passende Produkt.

Die kritischen Strecken als Prüfpriorität

Wenn ich einen Shop prüfe, beginne ich nicht beim Footer. Ich beginne dort, wo Umsatz entsteht, und folge den Wegen, die Kundinnen und Kunden tatsächlich gehen. Diese fünf Stationen haben deshalb oberste Priorität. Zu jeder nenne ich die WCAG-2.2-Kriterien, an denen sie in der Praxis am häufigsten scheitern.

Produktsuche und Filter

Die erste echte Hürde sind meist die Filter. Ein Preisschieberegler, der sich nur mit der Maus ziehen lässt, verstößt gegen 2.1.1 Tastatur und gegen 2.5.7 Ziehbewegungen. Dazu kommt die Trefferliste, die sich nach jedem Klick still aktualisiert. Ein Screenreader bekommt davon nichts mit, wenn die neue Trefferzahl nicht angekündigt wird (4.1.3 Statusmeldungen). Ein barrierefreier Filter lässt sich also per Tastatur bedienen, braucht keine Ziehbewegung und meldet sein Ergebnis aktiv.

Produktdetailseite und Varianten

Auf der Detailseite stecken zwei typische Fallen. Erstens die Variantenauswahl über reine Farbfelder. Wer Rot und Grün nicht unterscheiden kann oder nichts sieht, hat dann keine Chance (1.4.1 Benutzung von Farbe, 4.1.2 Name, Rolle, Wert). Jede Variante braucht deshalb einen Textnamen. Zweitens geht es um Bildergalerien und Zoom, die nur mit der Maus funktionieren. Ändern sich durch die Variante Preis oder Verfügbarkeit, muss auch diese Änderung angekündigt werden.

Warenkorb

Im Warenkorb geht es um Mengenänderungen, Entfernen-Schaltflächen und Summen. Eine Mülltonne ohne zugänglichen Namen verrät einem Screenreader nicht, was sie tut (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt). Zudem muss jede neue Zwischensumme angekündigt werden (4.1.3 Statusmeldungen). Erhöht jemand die Stückzahl und erfährt nicht, dass sich der Preis geändert hat, fehlt ihm die wichtigste Rückmeldung vor dem Kauf.

Checkout

Der Checkout ist die kritischste Strecke überhaupt, denn hier laufen fast alle Anforderungen zusammen. Adressfelder brauchen sichtbare Beschriftungen und die passende Autovervollständigung (1.3.5 Bestimmung des Eingabezwecks). Fehler müssen als Text erkannt und mit einem Lösungsvorschlag beschrieben werden (3.3.1 Fehlererkennung, 3.3.3 Fehlerempfehlung). Vor dem Absenden braucht es eine Möglichkeit, die Bestellung zu prüfen und zu korrigieren (3.3.4 Fehlervermeidung). Und wer bei mehrstufigen Formularen seine Adresse ein zweites Mal eintippen muss, scheitert an 3.3.7 Redundante Einträge.

Zwei weitere Punkte sind besonders heikel. Ein Zeitlimit, das den Warenkorb nach wenigen Minuten leert, muss sich verlängern lassen (2.2.1 Zeitbegrenzung anpassbar). Außerdem darf die Anmeldung keinen kognitiven Funktionstest verlangen, etwa ein verzerrtes CAPTCHA, ohne dass es eine Alternative gibt (3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung (Minimum)). Prüfen Sie schließlich, ob die Option „Als Gast bestellen“ genauso leicht erreichbar ist wie das Kundenkonto.

Bezahlung und Bestellabschluss

Die Zahlungsseite ist oft der Punkt, an dem der Shop die Kontrolle abgibt. Viele Zahlungsdienste öffnen ein eigenes Fenster oder binden ein Formular aus einer fremden Quelle ein. Für Kundinnen und Kunden ist das trotzdem Ihr Shop. Prüfen Sie deshalb jede angebotene Zahlungsart einzeln mit Tastatur und Screenreader. Achten Sie dabei vor allem darauf, ob der Fokus nach dem Öffnen im Bezahlfenster landet und nach dem Schließen wieder zurückkehrt.

Auch die Bestellbestätigung gehört dazu. Sie muss klar sagen, dass die Bestellung eingegangen ist, und diese Meldung muss bei Screenreadern ankommen. Fehlt sie, bestellen manche Kundinnen und Kunden ein zweites Mal, weil sie nicht wissen, ob der erste Versuch geklappt hat.

Login und Kundenkonto

Login-Felder müssen zudem mit Passwort-Managern zusammenarbeiten. Ein Formular, das das Einfügen von Passwörtern verbietet, ist deshalb eine Barriere. Im Kundenkonto müssen Bestellhistorie, Status und Downloads zugänglich sein. Dazu gehören auch Rechnungen und Lieferbestätigungen, denn neue Dokumente fallen unter die Pflicht. Nur Office-Dateien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, nimmt § 1 Absatz 4 BFSG aus. Worauf es bei PDFs ankommt, lesen Sie in PDF barrierefrei erstellen.

Die Sonderfälle, die regelmäßig durchfallen

Neben den fünf Hauptstrecken gibt es Elemente, die selten zuerst geprüft werden. Gerade deshalb fallen sie regelmäßig durch:

  • Cookie-Banner, die den Fokus festhalten und nicht mehr freigeben (2.1.2 Keine Tastaturfalle).
  • Klebende Kopfzeilen und Chat-Fenster, die den Tastaturfokus verdecken (2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum)).
  • Kleine Schaltflächen in der mobilen Ansicht, etwa Plus und Minus im Warenkorb (2.5.8 Zielgröße (Minimum)).
  • A/B-Tests, deren Testvariante niemand auf Barrierefreiheit geprüft hat.
  • Eingebettete Inhalte wie Bewertungen, Empfehlungs-Karussells und Siegel.

Beim letzten Punkt hoffen viele Händler auf eine Ausnahme. § 1 Absatz 4 Nummer 4 BFSG nimmt tatsächlich Inhalte von Dritten aus, allerdings nur solche, die der Händler weder finanziert noch entwickelt noch kontrolliert. Ein Bewertungs-Widget, das Sie bezahlen und selbst in den Shop einbauen, erfüllt diese Bedingungen in der Regel nicht. Die Ausnahme greift also seltener, als viele denken.

Mobil zuerst: der Shop auf dem Smartphone

Ein großer Teil der Bestellungen kommt heute vom Smartphone. Deshalb sollten Sie jede Strecke auch mobil prüfen, und zwar nicht nur im schmalen Browserfenster am Schreibtisch. Auf dem Handy treten nämlich eigene Barrieren auf, die am großen Bildschirm gar nicht sichtbar sind.

  • Zoom und Umbruch: Inhalte müssen bei 400 Prozent Vergrößerung ohne waagerechtes Scrollen lesbar bleiben (1.4.10 Umbruch).
  • Ausrichtung: Der Shop darf nicht nur im Hoch- oder nur im Querformat funktionieren (1.3.4 Ausrichtung).
  • Gesten: Wischgalerien brauchen zusätzlich einfache Schaltflächen (2.5.1 Zeigergesten).
  • Zielgröße: Schaltflächen müssen groß genug sein oder genug Abstand haben (2.5.8 Zielgröße (Minimum)).

Prüfen Sie außerdem, ob sich das Burger-Menü per Screenreader öffnen und wieder schließen lässt. Gerade dort scheitern viele mobile Shops, obwohl die Desktop-Navigation sauber funktioniert.

Produktbilder, Videos und Aktionshinweise

Ein Shop lebt von Bildern. Für Menschen, die nicht sehen, zählt allerdings nur, was im Alternativtext steht (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt). Ein Dateiname wie „IMG_4711“ hilft niemandem. Beschreiben Sie stattdessen, was für die Kaufentscheidung wichtig ist, also Farbe, Form und Besonderheiten. Wie gute Alternativtexte aussehen, zeige ich in Alt-Texte richtig schreiben.

Produktvideos brauchen Untertitel (1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)), denn sonst gehen gesprochene Informationen verloren. Achten Sie außerdem auf Rabatt-Badges und Hinweise wie „Nur noch 3 verfügbar“. Hellgrauer Text auf weißem Grund unterschreitet schnell den nötigen Kontrast (1.4.3 Kontrast (Minimum)). Wie Sie Farben von Anfang an richtig wählen, steht in Barrierefreie Farben.

Kundenservice, Rückgabe und Kontakt

Die Kaufstrecke endet nicht mit der Bestellung. Danach folgen Sendungsverfolgung, Rückgabe und Kontakt mit dem Kundenservice, und auch diese Strecken gehören zur Dienstleistung. Ein Retourenportal, das nur mit der Maus funktioniert, verhindert genauso eine Leistung wie ein unzugänglicher Checkout.

Prüfen Sie hier vor allem Kontaktformulare und Chat-Fenster. Lässt sich der Chat mit der Tastatur öffnen, bedienen und wieder schließen? Und steht der Kontaktweg auf allen Seiten an derselben Stelle (3.2.6 Konsistente Hilfe)? Genau diese Wege nutzen Menschen nämlich, wenn sie an einer Barriere scheitern. Funktionieren sie nicht, bleibt oft nur noch die Beschwerde.

Was eine Beanstandung im Onlinehandel teuer macht

Stellt die Marktüberwachungsbehörde fest, dass Ihr Shop die Anforderungen nicht erfüllt, fordert sie Sie nach § 29 BFSG zunächst auf, die Mängel innerhalb einer Frist zu beheben. Geschieht das nicht, kann sie nach einer zweiten Frist anordnen, das Angebot einzustellen. Für einen reinen Onlinehändler bedeutet das den Verlust des Verkaufskanals, bis die Konformität nachgewiesen ist.

Hinzu kommt außerdem das Bußgeld. Wer eine Dienstleistung anbietet, die die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nach § 37 BFSG bis zu 100.000 Euro. Fehlen dagegen die Pflichtinformationen zur Barrierefreiheit, spricht das Gesetz von einer formalen Nichtkonformität (§ 30 BFSG). Auch dort droht am Ende die Untersagung, wenn Sie nicht reagieren. Wie Beschwerden und Abmahnungen ablaufen, beschreibe ich in Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit.

Mindestens genauso wichtig ist allerdings der Umsatz, der Ihnen schon heute entgeht. Laut der WebAIM-Million-Studie 2026 weisen 95,9 Prozent der eine Million meistbesuchten Startseiten erkennbare WCAG-Fehler auf. Jede dieser Barrieren kann einen Kauf verhindern. Ein barrierefreier Shop ist deshalb nicht nur rechtssicherer, sondern verkauft auch an Menschen, die bei der Konkurrenz aufgeben.

Shopify, Shopware, WooCommerce: Macht die Plattform den Unterschied?

Diese Frage höre ich oft, und meine ehrliche Antwort lautet: Keine Plattform ist von Haus aus barrierefrei. Die großen Systeme haben in den letzten Jahren zwar spürbar nachgebessert. Trotzdem entscheidet am Ende Ihre Konfiguration, also Theme, Plugins, eingebettete Dienste und eigene Anpassungen. Die Plattform legt also das Fundament, das fertige Haus bauen Sie selbst.

Bei WooCommerce hängt dabei besonders viel vom gewählten Theme und den Plugins ab. Wie Sie dort vorgehen, zeige ich in WordPress barrierefrei machen. Wo die Erklärung zur Barrierefreiheit im eigenen Shop und auf Marktplätzen hingehört, steht in Barrierefreiheitserklärung für Shopify, Amazon, eBay und Etsy.

Die Pflichtinformationen zur Barrierefreiheit im Shop

Neben der barrierefreien Gestaltung verlangt das BFSG Informationen darüber, wie Ihr Shop die Anforderungen erfüllt. Nach § 14 und Anlage 3 BFSG gehören dazu eine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zum Ablauf, eine Beschreibung der erfüllten Anforderungen und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Diese Angaben stehen in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, in der Praxis meist auf einer eigenen Seite im Footer.

Für einen Shop bietet sich eine klare Gliederung an: Angebot, Ablauf von Suche bis Bezahlung, erfüllte Standards mit Prüfdatum, bekannte Einschränkungen mit Maßnahmen, Meldeweg und zuständige Behörde. Welche Inhalte im Einzelnen hineingehören, erkläre ich ausführlich in Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflichtinhalte. Erstellen können Sie die Erklärung mit Access Declare, und zwar auf Basis eines Scans Ihres Shops statt aus einer Vorlage.

Overlay, Scan oder Audit: Was trägt im Ernstfall?

Für Händler ist die strategische Frage daher selten, ob sie Barrierefreiheit brauchen. Sie lautet vielmehr: Wie weisen wir sie nach? Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Wege im Vergleich. Die Bausteine von ifdb sind gekennzeichnet.

WegWas er leistetWas er nicht leistetSinnvoll für
Overlay oder 1-Klick-Pluginverändert die Darstellung im Browserbehebt keine Fehler im Code, ersetzt keinen Nachweiskeinen Nachweis gegenüber Behörden
Access Score (ifdb)Scan nach WCAG 2.2, zeigt technische Fehler und ihre Häufigkeiterfasst keine Abläufe, die nur ein Mensch beurteilen kanneine kostenlose Standortbestimmung
Access Ready (ifdb)Tiefen-Audit entlang der echten Kaufstrecke mit Nutzerinnen und Nutzern assistiver Technologienersetzt nicht die Behebung durch Ihr Team oder Ihre Agenturden belastbaren Nachweis mit ifdb-Zertifikat
Access Guard (ifdb)laufendes Monitoring nach jedem Updateersetzt nicht das erste Auditdie Sicherung des erreichten Stands

Ein Overlay wirkt zunächst günstig. Es verändert jedoch nur die Darstellung und nicht den Code, an dem die Anforderungen gemessen werden. Warum das nicht reicht, erkläre ich in Overlays und 1-Klick-Lösungen. Ein Scan findet dagegen viele technische Fehler. Die kritischen Strecken stecken aber voller dynamischer Inhalte und eingebetteter Dienste, die nur ein Mensch in der echten Nutzung beurteilen kann. Deshalb prüfen wir bei Access Ready mit Screenreadern wie JAWS, NVDA und VoiceOver entlang Ihrer Kaufstrecke und gegen die EN 301 549.

Barrierefreiheit im laufenden Shopbetrieb

Ein barrierefreier Shop ist kein Zustand, den man einmal erreicht und dann abhakt. Jede Kampagne, jede neue Landingpage und jedes Plugin-Update verändert den Shop. Deshalb braucht es feste Abläufe, damit der erreichte Stand erhalten bleibt.

Bewährt haben sich drei einfache Regeln. Erstens prüft Ihr Team neue Vorlagen vor der Veröffentlichung kurz mit der Tastatur. Zweitens bekommen Redaktion und Marketing eine Checkliste für Bilder, Links und Kontraste. Drittens läuft ein Monitoring, das nach jedem Release meldet, wenn neue Fehler auftauchen. Für die ersten beiden Punkte schulen wir Teams in der Access Academy, für den dritten gibt es Access Guard.

In vier Schritten zum barrierefreien Shop

  1. Stand ermitteln: Starten Sie mit dem kostenlosen Access Score. Er zeigt Ihnen, wo Ihr Shop technisch steht.
  2. Kaufstrecke prüfen: Lassen Sie Suche, Produktseite, Warenkorb, Checkout und Kundenkonto im Tiefen-Audit mit echten Nutzerinnen und Nutzern prüfen.
  3. Gezielt beheben: Beginnen Sie bei Templates und Komponenten, die auf vielen Seiten vorkommen. Hilfreich sind dabei unsere Ratgeber zu barrierefreien Formularen und zur Tastaturnavigation.
  4. Stand sichern: Jedes Theme-Update, jedes neue Plugin und jede Kampagne kann neue Barrieren einbauen. Deshalb überwacht Access Guard Ihren Shop laufend.

Mit diesen vier Schritten wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein Projekt mit klarer Reihenfolge. Was die einzelnen Bausteine kosten, zeige ich in Was kostet eine barrierefreie Website?

Sie planen einen Relaunch oder wollen Ihre bestehende Website verbessern? In 30 Minuten besprechen wir, wo die größten Barrieren liegen und wie Sie sie abbauen.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für B2B-Shops?

Nein, solange der Shop ausschließlich an Unternehmen verkauft. Das BFSG gilt für Dienstleistungen, die für Verbraucher erbracht werden. Sobald jedoch auch Privatpersonen bestellen können, fällt der Shop unter das Gesetz.

Muss ich eingebettete Bewertungen und Zahlungsdienste barrierefrei machen?

In vielen Fällen ja. Denn für Zahlungsdienste verlangt § 19 BFSGV ausdrücklich, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Für andere Inhalte Dritter gilt die Ausnahme in § 1 Absatz 4 BFSG nur, wenn Sie diese weder finanzieren noch entwickeln noch kontrollieren. Ein bezahltes und selbst eingebautes Widget fällt deshalb meist nicht darunter.

Wie kann ich meinen Shop selbst schnell testen?

Machen Sie zuerst den Tastaturtest. Legen Sie die Maus beiseite und versuchen Sie, nur mit Tab, Enter und den Pfeiltasten ein Produkt zu finden, in den Warenkorb zu legen und bis zur Bestellübersicht zu kommen. Wo Sie hängen bleiben oder den Fokus nicht mehr sehen, bleiben auch viele Ihrer Kundinnen und Kunden hängen. Für einen vollständigen Überblick starten Sie anschließend den kostenlosen Access Score.

Bild von Lukas Maximilian Langer

Lukas Maximilian Langer

Als Gründer der ifdb GmbH setzt sich Lukas Maximilian Langer dafür ein, digitale Barrierefreiheit vom Pflichtthema zum Selbstverständnis zu machen. Sein Ziel: Websites, Apps und Dokumente, die für alle zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen.

Ihre Anfrage –
wir melden uns zeitnah zurück

Schritt 1 / 2 Anliegen

Worum geht es? Bitte mindestens eines wählen – Mehrfachauswahl möglich.