Was kostet eine barrierefreie Website? Realistische Budgets und Fördermöglichkeiten

Hand zeigt mit Stift auf ein Budgetdiagramm im Beratungsgespräch – Kosten einer barrierefreien Website: realistische Budgets und Fördermöglichkeiten für BFSG-konforme Umsetzung nach WCAG 2.2

„Was kostet uns das?“ Diese Frage höre ich in fast jedem Erstgespräch. Ich verstehe sie gut, denn ohne Größenordnung kann niemand ein Budget freigeben. Trotzdem nenne ich am Telefon keinen Pauschalpreis, weil das ohne Blick auf Ihre Website reine Schätzung wäre. Dabei ist die Frage weniger offen, als sie klingt. Der Gesetzgeber hat im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nämlich selbst festgelegt, welche Kosten bei der digitalen Barrierefreiheit zählen. Diese Liste kennt kaum jemand, obwohl sie die beste Vorlage für Ihr Budget ist.

In diesem Ratgeber zeige ich Ihnen, wovon der Preis einer barrierefreien Website abhängt und welche Posten einmalig oder laufend anfallen. Außerdem erfahren Sie, wann eine Ausnahme greift und warum ausgerechnet eine Förderung diese Ausnahme ausschließen kann. Am Ende wissen Sie, wie Sie in drei Schritten zu einem belastbaren Budget kommen. Stand ist Oktober 2026.

Die kurze Antwort: kein Listenpreis, aber eine klare Struktur

Eine barrierefreie Website ist kein Produkt von der Stange. Der Aufwand hängt davon ab, wie Ihre Seite gebaut ist, was sie kann und in welchem Zustand sie heute ist. Eine kleine Unternehmensseite auf einem sauberen WordPress-Theme ist deshalb ein ganz anderes Projekt als ein Onlineshop mit Konfigurator, Kundenkonto und vielen PDF-Datenblättern. Wer für beide denselben Preis nennt, kalkuliert mindestens einen der beiden Fälle falsch.

Die Struktur der Kosten ist dagegen erstaunlich stabil. Fast jedes Projekt besteht aus denselben Bausteinen: Bestandsaufnahme, Behebung in Code und Inhalten, Nachweis, Erklärung zur Barrierefreiheit und laufende Sicherung. Hinzu kommen Dokumente und Medien, falls Sie welche anbieten. Erst die Bestandsaufnahme zeigt allerdings, wie groß jeder Baustein bei Ihnen ausfällt. Deshalb beginnt jede ehrliche Kalkulation mit einem Befund und nicht mit einem Angebot.

Was der Gesetzgeber selbst an Kosten erwartet

Einen ersten Anhaltspunkt liefert die Bundesregierung. Im Gesetzentwurf zum BFSG (Bundestags-Drucksache 19/28653) hat sie den sogenannten Erfüllungsaufwand der Wirtschaft geschätzt. Für alle betroffenen Unternehmen zusammen rechnete sie mit rund 212 Millionen Euro einmalig und rund 62 Millionen Euro pro Jahr. Den größten Teil führt der Entwurf auf die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik zurück.

Für Ihr eigenes Budget taugt diese Summe natürlich nicht, denn sie verteilt sich auf sehr viele Unternehmen. Sie zeigt aber zweierlei. Zum einen rechnet auch der Gesetzgeber nicht nur mit einer einmaligen Investition, sondern ausdrücklich mit jährlichen Kosten. Zum anderen hält er den Aufwand für tragbar. Wer intern mit „Das können wir uns nicht leisten“ argumentiert, sollte deshalb zuerst die tatsächlichen Zahlen für das eigene Angebot ermitteln.

Anlage 4 BFSG: die Kostenliste, die kaum jemand kennt

Jetzt kommt der Teil, der in den meisten Kostenratgebern fehlt. Das BFSG enthält in Anlage 4 eine Liste der Kosten, die ein Unternehmen berücksichtigen muss, wenn es eine unverhältnismäßige Belastung prüft. Gedacht ist sie für die Ausnahme nach § 17 BFSG, auf die ich weiter unten eingehe. Sie eignet sich aber hervorragend als Gliederung für jedes Budget. Schließlich beschreibt sie genau, was der Gesetzgeber unter den Kosten der Barrierefreiheit versteht.

Anlage 4 unterscheidet zwei Gruppen. Zu den einmaligen Organisationskosten zählen:

  • Kosten für zusätzliches Personal mit Fachkenntnissen in Barrierefreiheit,
  • Kosten für die Ausbildung des Personals und den Aufbau von Kompetenzen,
  • Kosten für einen neuen Prozess, der Barrierefreiheit in Entwicklung oder Dienstleistung einbindet,
  • Kosten für eigene Leitfäden zur Barrierefreiheit,
  • einmalige Kosten, um sich mit der Rechtslage vertraut zu machen.

Zu den laufenden Kosten zählen dagegen die Planung und Gestaltung von Barrierefreiheitsfunktionen, die Produktionsprozesse, die Prüfung auf Barrierefreiheit und die Erstellung der Dokumentation. Auffällig ist dabei, was in dieser Liste steht. Die reine Korrektur im Code ist nur ein Teil davon. Schulung, Prozesse, Prüfung und Dokumentation stehen gleichberechtigt daneben.

Praxis-Tipp: Legen Sie Ihr Budget direkt entlang von Anlage 4 an, also mit je einer Zeile für Personal, Schulung, Prozess, Leitfäden, Rechtslage, Gestaltung, Prüfung und Dokumentation. So vergessen Sie keinen Posten. Außerdem haben Sie die Gliederung schon fertig, falls Sie später doch eine unverhältnismäßige Belastung prüfen und dokumentieren müssen.

Die fünf Kostentreiber einer barrierefreien Website

Innerhalb dieser Struktur entscheiden fünf Faktoren, ob ein Posten klein oder groß ausfällt. Sie erklären auch, warum zwei Websites mit ähnlich vielen Seiten völlig unterschiedliche Budgets brauchen können.

1. Templates statt Seitenzahl

Viele schätzen den Aufwand nach der Zahl der Unterseiten. Das führt allerdings in die Irre. Entscheidend ist vielmehr, wie viele unterschiedliche Templates und Komponenten Ihre Website nutzt. Ein Fehler im Header-Template steckt zwar auf jeder Seite, wird aber nur einmal behoben. Eine Website mit 500 Seiten aus zehn sauberen Templates kann daher günstiger sein als eine mit 50 Seiten, die alle einzeln gebaut wurden.

2. Funktionen und eigene Bedienelemente

Reine Inhaltsseiten sind vergleichsweise einfach. Teurer wird es bei Formularen, Filtern, Suchen, Kundenkonten und Checkouts. Am meisten Aufwand machen selbst gebaute Bedienelemente wie Tabs, Akkordeons, Slider oder Datumsauswahlen. Sie müssen nach Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur vollständig ohne Maus bedienbar sein. Außerdem verlangt 4.1.2 Name, Rolle, Wert, dass assistive Technologien Zweck und Zustand jedes Elements erkennen. Native HTML-Elemente bringen vieles davon bereits mit, Eigenbauten dagegen nicht.

3. Der Ausgangszustand des Codes

Eine semantisch saubere Website mit klarem Designsystem ist schnell nachgebessert. Sind dagegen Überschriften nur optisch formatiert, bestehen Buttons aus div-Elementen und bringt jede Seite eigene Stile mit, steigt der Aufwand deutlich. Dann geht es nicht mehr um einzelne Korrekturen, sondern um die Grundstruktur. Wie das bei einer verbreiteten Plattform aussieht, zeige ich in WordPress barrierefrei machen.

4. Dokumente und Medien

Dieser Faktor wird am häufigsten unterschätzt. Jedes PDF, das Sie zum Download anbieten, gehört zu Ihrem digitalen Angebot. Bei Formularen, Datenblättern und Berichten summiert sich das schnell. Videos brauchen nach 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) außerdem Untertitel. Bei einem großen Dokumenten- oder Medienarchiv kann dieser Posten deshalb größer werden als die Arbeit an der Website selbst. Hinweise zur Umsetzung finden Sie in PDF barrierefrei erstellen und in Barrierefreie Videos.

5. Der Zeitpunkt

Der fünfte Faktor ist der Zeitpunkt, an dem Sie das Thema angehen. Darauf gehe ich gleich ausführlicher ein, weil er sich von allen Faktoren am leichtesten beeinflussen lässt.

Warum ein Fehler im Template billiger ist als hundert auf einzelnen Seiten

Wie stark sich Fehler wiederholen, zeigt der WebAIM Million Report. WebAIM prüft dafür jedes Jahr mit einem automatischen Test die Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites. In der Ausgabe 2026 wiesen 95,9 Prozent dieser Startseiten erkennbare WCAG-Fehler auf, im Schnitt 56,1 pro Seite. Bemerkenswert ist jedoch die Verteilung. Sechs Fehlerarten machten zusammen 96 Prozent aller gefundenen Fehler aus:

  • zu geringer Textkontrast auf 83,9 Prozent der Startseiten (1.4.3 Kontrast (Minimum)),
  • fehlende Alternativtexte für Bilder auf 53,1 Prozent (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt),
  • fehlende Beschriftungen von Formularfeldern auf 51 Prozent (unter anderem 1.3.1 Info und Beziehungen),
  • leere Links auf 46,3 Prozent (2.4.4 Linkzweck (im Kontext)),
  • leere Buttons auf 30,6 Prozent (4.1.2 Name, Rolle, Wert),
  • fehlende Angabe der Dokumentsprache auf 13,5 Prozent (3.1.1 Sprache der Seite).

Für Ihr Budget ist das eine gute Nachricht. Die meisten dieser Fehler entstehen nämlich nicht auf jeder Seite neu, sondern in wenigen Quellen. Ein zu heller Grauton steckt in einer Farbvariable, ein leerer Button im Template und die fehlende Sprachangabe in einer einzigen Zeile im Seitenkopf. Wer die Quelle korrigiert, behebt den Fehler überall zugleich. Wer dagegen Seite für Seite nachbessert, bezahlt denselben Fehler viele Male.

Daraus folgt eine einfache Regel für die Reihenfolge. Beginnen Sie mit Designsystem, Farben und Templates. Danach folgen die Komponenten und erst zum Schluss die einzelnen Inhalte. Mehr zu Farben und Kontrast lesen Sie in Barrierefreie Farben. Automatische Prüfungen erfassen allerdings nur einen Teil der Anforderungen. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder ob ein Ablauf mit dem Screenreader funktioniert, muss ein Mensch beurteilen. Warum das so ist, erkläre ich in Barrierefreiheit-Test.

Kostenposten im Überblick: einmalig und laufend

Die folgende Tabelle fasst die typischen Posten zusammen. Sie zeigt, wann jeder Posten anfällt, wie er üblicherweise abgerechnet wird und welcher Baustein von ifdb ihn abdeckt. Die Preise stammen aus unserer öffentlichen Preisübersicht und verstehen sich netto.

KostenpostenWann er anfälltÜbliche AbrechnungBaustein bei ifdb
Bestandsaufnahme per Scaneinmalig, danach regelmäßigkostenlos oder pauschalAccess Score: kostenlos
Tiefen-Audit mit Nachweiseinmalig, nach größeren Änderungen erneutnach UmfangAccess Ready: Angebot nach Umfang
Behebung in Code und Designeinmalignach Aufwand, meist durch Ihr Team oder Ihre Agenturpriorisierte Befunde aus dem Audit
PDF-Prüfungbei jedem neuen Dokumentpro Dokument oder SeiteAccess Read: Einstieg kostenlos
PDF-Aufbereitungfür Bestand und neue Dokumentepro SeiteAccess Doc: 4,00 € je Seite, im Abo bis zu 2,00 €
Erklärung zur Barrierefreiheiteinmalig, bei Änderungen aktualisierenpauschal oder im AboAccess Declare: kostenlos für eine Domain bis 150 Seiten in der Privatwirtschaft
MonitoringlaufendmonatlichAccess Guard: ab 29 € im Monat
Schulungeinmalig, danach bei Bedarfpro Workshop oder TeilnehmerAccess Academy: nach Umfang

Die Tabelle macht einen Punkt sichtbar, der in vielen Kalkulationen fehlt. Die einmaligen Posten sind nur die halbe Rechnung. Jede Redaktion, jedes Plugin-Update und jede neue Funktion kann Barrieren wieder einbauen. Deshalb gehört ein laufender Posten für Prüfung und Monitoring in jedes Budget, ganz so, wie es auch Anlage 4 vorsieht. Welche Inhalte die Erklärung braucht, lesen Sie in Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflichtinhalte, Aufbau und häufige Fehler.

Früh oder spät: was der Zeitpunkt an den Kosten ändert

Der günstigste Moment für digitale Barrierefreiheit ist die Planung. Die Web Accessibility Initiative des W3C, die auch die WCAG herausgibt, weist schon lange darauf hin, dass Barrierefreiheit von Beginn an fast immer einfacher und günstiger ist als die spätere Nachbesserung. Der Grund liegt auf der Hand. Im Entwurf ändern Sie eine Farbe, eine Komponente oder eine Formularlogik genau einmal. Nach dem Launch ändern Sie dieselbe Sache dagegen in Code, Inhalten und Tests zugleich.

Konkrete Prozentwerte für diesen Unterschied nenne ich bewusst nicht. Belastbare Zahlen, die sich auf Ihre Situation übertragen lassen, gibt es dafür nicht, und jede Website startet an einem anderen Punkt. Die Richtung ist jedoch eindeutig. Planen Sie ohnehin einen Relaunch, ein neues Designsystem oder einen Shopwechsel, dann gehört digitale Barrierefreiheit in genau dieses Projekt. Sonst bezahlen Sie die Arbeit zweimal: einmal für den Relaunch und danach noch einmal für die Nachbesserung. Wie das in der Gestaltung gelingt, beschreibe ich in Barrierefreies Webdesign.

Läuft Ihre Website dagegen stabil und ist kein Relaunch in Sicht, lohnt sich die schrittweise Sanierung. Dann gilt die Reihenfolge aus dem Abschnitt über Templates: erst die Quellen, danach die Einzelfälle.

Was in einem seriösen Angebot stehen sollte

Sobald Sie Angebote einholen, stellt sich die nächste Frage. Wie vergleichen Sie Preise, wenn jeder Anbieter etwas anderes darunter versteht? Achten Sie deshalb weniger auf die Endsumme als auf den Inhalt. Ein belastbares Angebot beantwortet mindestens diese Punkte:

  • Prüfgrundlage: Gegen welchen Standard wird geprüft, etwa die EN 301 549 und die WCAG auf Stufe AA?
  • Prüfumfang: Welche Seiten, Templates und Abläufe werden geprüft, zum Beispiel Registrierung, Suche und Checkout?
  • Methode: Wird nur automatisch gescannt oder prüfen auch Menschen mit Tastatur und Screenreader?
  • Ergebnis: Erhalten Sie priorisierte Befunde mit dem jeweiligen Erfolgskriterium und einem Lösungshinweis?
  • Nachprüfung: Ist ein erneuter Test nach der Behebung enthalten?
  • Dokumentation: Bekommen Sie einen Nachweis, den Sie Behörden oder Auftraggebern vorlegen können?

Fehlt einer dieser Punkte, ist ein Angebot nicht unbedingt schlecht. Es ist dann aber auch nicht mit einem vollständigen vergleichbar. Ein günstiger reiner Scan und ein Audit mit Nachprüfung sind schlicht zwei verschiedene Leistungen.

Ausnahmen: Kleinstunternehmen und unverhältnismäßige Belastung

Bevor Sie ein Budget planen, sollten Sie prüfen, ob die Pflicht Sie überhaupt trifft. Nach § 3 Absatz 3 BFSG gelten die Anforderungen nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen sind laut § 2 Nummer 17 BFSG Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Wer genau betroffen ist, habe ich in Barrierefreiheit als Website-Pflicht seit 2025 ausführlich beschrieben.

Für alle anderen gibt es § 17 BFSG. Danach gelten die Anforderungen nur, soweit sie nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen. Diese Beurteilung nimmt das Unternehmen selbst vor, und zwar anhand der Kriterien aus Anlage 4. Dazu gehört das Verhältnis der Nettokosten zu den Gesamtkosten der Dienstleistung und zum Nettoumsatz. Außerdem wägen Sie Kosten und Vorteile gegen den Nutzen für die Menschen ab, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.

Die Ausnahme ist allerdings kein bequemer Ausweg. Sie müssen die Beurteilung dokumentieren und fünf Jahre ab der letzten Erbringung der Dienstleistung aufbewahren. Mindestens alle fünf Jahre und bei jeder Veränderung der Dienstleistung ist sie zu wiederholen. Zudem müssen Sie die zuständige Marktüberwachungsbehörde unverzüglich unterrichten, sofern Sie kein Kleinstunternehmen sind. Und die Ausnahme reicht nur so weit, wie die Belastung tatsächlich unverhältnismäßig ist. Was zumutbar ist, setzen Sie trotzdem um.

Die Förderfalle: Warum ein Zuschuss die Ausnahme ausschließt

An dieser Stelle hängen Kosten, Ausnahme und Förderung auf eine Weise zusammen, die selten erwähnt wird. § 17 Absatz 4 BFSG regelt nämlich: Wer zur Verbesserung der Barrierefreiheit „nichteigene öffentliche oder private Mittel“ erhält, darf sich nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung berufen.

Praktisch heißt das: Ein Zuschuss hat einen Preis, der in keinem Förderbescheid steht. Er nimmt Ihnen die Möglichkeit, für Teile Ihres Angebots eine Ausnahme geltend zu machen. Für die meisten Unternehmen ist das kein Problem, weil sie ohnehin umsetzen wollen. Wer dagegen intern schon mit einer Ausnahme plant, sollte diese Abwägung vor dem Förderantrag treffen und nicht erst danach.

Ansonsten bleibt Förderung ein sinnvoller Baustein. Welche Programme es 2026 tatsächlich gibt, habe ich in Förderung Barrierefreiheit: Welche Mittel es 2026 wirklich gibt zusammengestellt. Zwei Regeln gelten dabei fast immer. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Auftrag vergeben, denn ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die meisten Förderungen aus. Und planen Sie das Projekt so, dass es auch ohne Zuschuss trägt.

Was Nichtstun kostet

Zu einer ehrlichen Kalkulation gehört auch die Gegenrechnung. Das BFSG sieht in § 37 Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor, bei anderen Verstößen bis zu 10.000 Euro. Die Marktüberwachungsbehörde kann außerdem verlangen, dass Sie Mängel beheben, und im äußersten Fall das Angebot der Dienstleistung untersagen. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen. Wie real dieses Risiko ist, beschreibe ich in Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit.

Der größere Posten ist allerdings meist unsichtbar. Menschen, die Ihren Shop nicht bedienen können, kaufen woanders, und sie sagen Ihnen selten, warum. Dieser Verlust taucht in keiner Rechnung auf, er fehlt einfach im Umsatz. Umgekehrt zahlt sich digitale Barrierefreiheit auch an anderer Stelle aus, etwa bei Verständlichkeit und Auffindbarkeit. Mehr dazu lesen Sie in Barrierefreiheit und SEO.

In drei Schritten zu einem belastbaren Budget

  1. Befund erheben: Starten Sie mit dem kostenlosen Access Score. Er prüft Ihre Website nach WCAG 2.2 und zeigt, welche Fehler auftreten und wie häufig.
  2. Posten aufstellen: Übertragen Sie den Befund in eine Budgetliste entlang von Anlage 4. Ergänzen Sie Dokumente, Medien, Schulung und den laufenden Posten für Monitoring.
  3. Nachweis und Sicherung planen: Lassen Sie die wichtigsten Abläufe mit Access Ready von Nutzerinnen und Nutzern assistiver Technologien prüfen. Anschließend sichert Access Guard den erreichten Stand nach jedem Release.

Mit diesen drei Schritten wird aus der offenen Frage nach den Kosten eine Liste von Posten, die Sie prüfen, vergleichen und freigeben können. Alle Preise der Bausteine finden Sie offen in unserer Preisübersicht, ohne Formular vorab.

Sie wollen wissen, was digitale Barrierefreiheit Ihrem Unternehmen bringt? In 30 Minuten sprechen wir mit Ihnen über Aufwand, Nutzen und den sinnvollsten Einstieg.

Häufige Fragen

Gibt es einen Festpreis für eine barrierefreie Website?

Nein, zumindest keinen seriösen. Der Aufwand hängt von Templates, Funktionen, Ausgangszustand, Dokumenten und Zeitpunkt ab. Feste Preise gibt es dagegen für einzelne Bausteine, etwa für Monitoring oder die Aufbereitung von PDF-Seiten. Den Rest kann man erst nach einem Befund kalkulieren.

Kann ich mit einem Overlay Kosten sparen?

Kurzfristig wirkt ein Overlay günstig. Es verändert aber nur die Darstellung im Browser und nicht den Code, an dem die Anforderungen gemessen werden. Die eigentlichen Kosten für die Behebung bleiben deshalb bestehen. Die Gründe erkläre ich in Overlays und 1-Klick-Lösungen.

Muss ein kleines Unternehmen überhaupt investieren?

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Alle anderen fallen grundsätzlich unter die Pflicht. Doch auch ohne Pflicht lohnt sich ein Blick auf die eigene Seite, denn Barrieren kosten Kundschaft. Der Access Score zeigt Ihnen kostenlos, wo Sie stehen.

Bild von Lukas Maximilian Langer

Lukas Maximilian Langer

Als Gründer der ifdb GmbH setzt sich Lukas Maximilian Langer dafür ein, digitale Barrierefreiheit vom Pflichtthema zum Selbstverständnis zu machen. Sein Ziel: Websites, Apps und Dokumente, die für alle zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen.

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