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DIGITALE BARRIEREFREIHEIT · BFSG · EAA · WCAG 2.2 · FAQ

Häufige Fragen zu digitaler
Barrierefreiheit, BFSG und Audit

Dieses FAQ beantwortet die Fragen, die uns in der täglichen Audit-Praxis am häufigsten begegnen – von der grundlegenden „Betrifft mich das BFSG überhaupt?“ bis zu den Details der Zertifizierung und des Haftungsschutzes. Jede Antwort steht für sich und ist in den ersten Sätzen auf den Punkt gebracht, sodass Sie gezielt nachschlagen können. Mein Rat: Nutzen Sie das FAQ als Begleiter neben Ihrer Compliance-Planung, nicht als Lektüre am Stück.

Vertraut von führenden Unternehmen im DACH-Raum

FAQ digitale Barrierefreiheit: worum es hier geht

Seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt, erreichen uns täglich dieselben Fragen – von Geschäftsführungen, Marketingverantwortlichen, Entwicklerinnen und Compliance-Teams. Die meisten davon lassen sich klar beantworten, sobald man die Lage einmal sortiert hat. Genau das leistet dieses FAQ.

Sie finden hier keine juristischen Spitzfindigkeiten, sondern Antworten aus der Praxis: Was verlangt das Gesetz wirklich, wer ist betroffen, was kostet ein Audit, und worauf kommt es bei einem belastbaren Nachweis an? Wo ein Thema tiefer reicht, verweisen wir auf die passende Stelle – etwa auf unser Lexikon für Fachbegriffe oder auf das jeweilige Produkt der Access Suite.

Ein Hinweis vorab: Wir ersetzen keine Rechtsberatung. Was wir liefern, ist die fachliche Einordnung aus hunderten Audits – damit Sie informierte Entscheidungen treffen, statt im Ungefähren zu raten.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten von A bis Z – aus der Audit-Praxis

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und Dokumente von allen Menschen wahrnehmbar, bedienbar und verständlich genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Es geht nicht nur um blinde oder gehörlose Menschen, sondern auch um ältere Nutzer, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen oder solche in schwierigen Nutzungssituationen. Wir sprechen bewusst von Barrierearmut statt von „100 Prozent barrierefrei", weil sich vollständige Freiheit von Barrieren seriös nicht garantieren lässt.

Das hängt von Ihrem Geschäftsmodell und Ihrer Größe ab. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – darunter E-Commerce, Banken, Personenverkehr und zahlreiche Dienstleister. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind im Dienstleistungsbereich teilweise ausgenommen, doch diese Ausnahme greift seltener, als viele hoffen. Wer unsicher ist, sollte das nicht aus dem Bauch heraus entscheiden, sondern belastbar klären lassen.

Das BFSG richtet sich an die Privatwirtschaft, die BITV 2.0 an öffentliche Stellen. Während das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit 2025 Unternehmen verpflichtet, gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung schon deutlich länger für Behörden, Ämter und öffentliche Einrichtungen des Bundes. Beide verweisen technisch auf dieselbe Grundlage – die WCAG über die europäische Norm EN 301 549. Viele Organisationen, etwa kommunale Stadtwerke, fallen in der Praxis unter beide Regelwerke.

Bei Verstößen drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände sowie Beanstandungen durch Marktüberwachungsbehörden. Die ersten Abmahnungen rund um nicht barrierefreie Websites sind bereits Realität. Hinzu kommt ein Reputationsrisiko und der wirtschaftliche Verlust, der entsteht, wenn ein erheblicher Teil potenzieller Kunden Ihr Angebot nicht nutzen kann. „Wir kümmern uns irgendwann darum" ist seit 2025 keine tragfähige Strategie mehr.

Nein. Ein rein automatisierter Scan deckt je nach Studie nur etwa ein Drittel der relevanten WCAG-Kriterien ab. Werkzeuge wie axe-core oder Lighthouse sind ein guter erster Filter, können aber nicht beurteilen, ob ein Alt-Text inhaltlich sinnvoll oder eine Tastaturreihenfolge logisch ist. Für einen belastbaren Nachweis braucht es die Kombination aus Technik, menschlicher Prüfung und echten Nutzern assistiver Technologien – den sogenannten Human-in-the-Loop-Ansatz.

Ein Audit prüft Ihre Website, App oder Dokumente systematisch gegen Standards wie die WCAG 2.2. Bei uns beginnt es mit einem automatisierten Tiefen-Scan als Ausgangsbasis, gefolgt von einer manuellen Prüfung mit JAWS, NVDA und VoiceOver sowie einem echten Nutzer-Panel. Sie erhalten einen priorisierten Prüfbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen. Nach Behebung aller Mängel stellen wir das IFDB-Zertifikat aus.

Das hängt von Umfang und Komplexität Ihres digitalen Angebots ab – die Zahl der zu prüfenden Seiten, die Art der Anwendung und der gewünschte Scope spielen die größte Rolle. Statt einer Pauschale, die nicht zu Ihrer Realität passt, starten wir mit einer kostenlosen Erstanalyse und einem unverbindlichen Gespräch, in dem wir den passenden Umfang gemeinsam festlegen.

Für eine mittelgroße Website mit fünf bis zehn Unterseiten sind zwei bis vier Wochen vom Kickoff bis zum Prüfbericht ein realistischer Richtwert. Die anschließende Remediation-Phase hängt davon ab, wie viele Mängel gefunden werden und wie schnell Ihr Team sie behebt. Komplexe Enterprise-Anwendungen werden individuell kalkuliert.

Das IFDB-Zertifikat dokumentiert einen vollständigen Prüfprozess nach WCAG 2.2, der technische Prüfung, manuelle Evaluation und echte Nutzer kombiniert. Es gilt als Nachweis der Sorgfaltspflicht nach BFSG und gehört damit zu den belastbarsten Dokumenten, die Sie bei einer behördlichen Prüfung oder einer Abmahnung vorlegen können. Anders als ein reiner Scan-Report ist es das Ergebnis einer menschlichen Tiefenprüfung.

Ein Overlay kann den Komfort erhöhen – etwa durch Schriftgröße, Kontrast oder Vorlesefunktion –, aber es heilt keine Barrieren im Code. Anbieter, die ein Overlay als „1-Klick-Lösung für volle Konformität" verkaufen, sind in der Fachgemeinschaft zu Recht umstritten, und solche Versprechen haben Abmahnungen nicht verhindert. Wir setzen ein Overlay ausschließlich ehrlich ein: als deklarierte Übergangslösung, während die eigentliche Sanierung läuft – nie als Ersatz.

Ja. Das Gesetz betrifft nicht nur Websites und Apps, sondern auch digitale Dokumente wie PDFs. Maßgeblich ist hier der Standard PDF/UA, der Tags, Lese-Reihenfolge, Alternativtexte und korrekte Tabellenauszeichnung regelt. Ein PDF kann optisch tadellos aussehen und für einen Screenreader trotzdem völlig unbrauchbar sein. Gerade Behörden und Konzerne mit großen Dokumentenbeständen unterschätzen diese Lücke am häufigsten.

Eine Website ist ein lebendes System – jedes Update, jeder neue Inhalt kann neue Barrieren erzeugen. Genau deshalb endet Barrierefreiheit nicht mit dem Audit. Ein kontinuierliches Monitoring prüft Ihre Angebote nach jeder Änderung automatisch und meldet neue Barrieren sofort, damit Ihr erreichter Konformitätsstatus erhalten bleibt.

Eindeutig ja. Selbst Unternehmen außerhalb der unmittelbaren BFSG-Pflicht profitieren von größerer Reichweite, besserer Suchmaschinen-Platzierung und höherer Nutzerfreundlichkeit. Die technischen Grundlagen der Barrierefreiheit überschneiden sich stark mit guter SEO, und ein zugängliches Angebot erreicht eine kaufkräftige Zielgruppe, die viele Wettbewerber bis heute aussperren. Barrierefreiheit ist damit kein Kostenfaktor, sondern eine Investition mit Rendite.

Nein. Dieses FAQ liefert die fachliche Einordnung aus unserer Audit-Praxis, ist aber keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihrer konkreten rechtlichen Situation – etwa zur Frage Ihrer Betroffenheit oder zu vertraglichen Details – sollten Sie eine fachkundige juristische Beratung hinzuziehen.

Vom Verstehen zum Handeln

Ein FAQ schafft Klarheit über die Fragen, die alle umtreiben. Es sagt Ihnen aber nicht, wo Ihr eigenes Angebot konkret steht – und genau dort beginnt die eigentliche Arbeit.

Wenn Sie wissen möchten, wie barrierefrei Ihre Website nach WCAG 2.2 tatsächlich ist, prüfen Sie sie mit unserem kostenlosen Web-Audit Access Score. Liegt Ihr Schwerpunkt eher auf Dokumenten, ist die PDF/UA-Prüfung über Access Doc der richtige Einstieg. Und wenn Sie einen rechtlich belastbaren Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht brauchen, führt der Weg über das Tiefen-Audit mit Zertifikat, Access Ready.

Mein Rat zum Schluss: Behandeln Sie Barrierefreiheit nicht als Pflichtübung kurz vor der nächsten Abmahnung, sondern als das, was sie wirtschaftlich ist – mehr Reichweite, bessere Usability, stärkere Sichtbarkeit und Rechtssicherheit in einem. Bei IFDB nennen wir das „access is attitude“.

Jetzt Website-Check starten

In 2 Minuten sehen Sie, wo Ihre Website nach WCAG 2.2 wirklich steht.

Von der Antwort zur Umsetzung: Ihre digitale Barrierefreiheit prüfen

Die richtigen Fragen zu stellen ist der erste Schritt – sie auf das eigene Angebot anzuwenden der entscheidende. Seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt, reicht ein Bauchgefühl über den eigenen Stand nicht mehr aus. Maßgeblich sind die konkreten Erfolgskriterien der WCAG 2.2, an denen sich Konformität und Haftung tatsächlich messen lassen.

Wer wissen will, wo die eigene Website wirklich steht, startet am ehrlichsten mit einem kostenlosen WCAG-Check. Liegt der Schwerpunkt eher auf Dokumenten und Geschäftsberichten, prüft die PDF/UA-Konvertierung für Bestandsdokumente den Altbestand zuverlässig. Und wer einen rechtlich belastbaren Nachweis seiner Sorgfaltspflicht nach BFSG braucht, geht den Weg über das Tiefen-Audit mit Zertifikat.