BRANCHE · BILDUNG & E-LEARNING · BFSG · BITV 2.0 · WCAG 2.2
Barrierefreie Lernplattformen –
damit Bildung wirklich allen offensteht.
Eine Lernplattform, die sich nicht per Tastatur bedienen lässt, schließt Menschen vom Lernen aus. Ein Video ohne Untertitel, ein PDF ohne Struktur, ein Quiz, das ein Screenreader nicht vorlesen kann – jede dieser Barrieren entscheidet darüber, wer teilnehmen darf und wer nicht. Für Hochschulen, e-Learning-Anbieter und Bildungsträger ist digitale Barrierefreiheit deshalb nicht nur eine gesetzliche Pflicht nach BFSG und BITV 2.0, sondern der Kern des eigenen Auftrags. IFDB macht Ihre digitalen Bildungsangebote nachweisbar zugänglich – mit echten Nutzern assistiver Technologien und einem rechtlich belastbaren Zertifikat.
Vertraut von führenden Unternehmen im DACH-Raum
Vier Barrieren, die kaum jemand sieht – bis jemand daran scheitert
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Bildungsangebote sind komplex, und genau diese Komplexität versteckt ihre Schwachstellen. Die meisten Barrieren fallen niemandem auf – außer den Menschen, die täglich an ihnen hängenbleiben.
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Interaktive Inhalte, die Tastatur und Screenreader links liegen lassen.
Drag-and-drop-Übungen, klickbare Grafiken, Quiz-Module: didaktisch oft brillant, technisch oft eine Sackgasse für alle, die ohne Maus oder ohne Bildschirm arbeiten. -
Vorlesungen und Lernvideos, die nur fürs Auge gemacht sind.
Aufgezeichnete Vorlesungen tragen ganze Kurse. Fehlen Untertitel, Transkript oder Audiodeskription, bleibt dieser Kern für Menschen mit Hör- oder Seheinschränkung verschlossen. -
Skripte als PDF – schnell hochgeladen, selten zugänglich.
Aufgabenblätter, Studienunterlagen, Vorlesungsfolien landen massenhaft als PDF im Kursraum. Ohne getaggte Struktur und saubere Lesereihenfolge sind sie für einen Screenreader kaum mehr als ein Bild. -
Lernsysteme, deren Funktionsvielfalt zur Hürde wird.
Moodle, ILIAS, Canvas können enorm viel. Doch jede Funktion, deren Navigation, Formulare oder Statusmeldungen nicht zugänglich gestaltet sind, wird für manche Lernende zur verschlossenen Tür.
ZWEI REGELWERKE, EINE PFLICHT
Was BFSG und BITV 2.0 für Bildungsanbieter wirklich heißt
Die Rechtslage in der Bildung hat zwei Seiten – und genau diese Trennung wird gern übersehen.
Lukas Maximilian Langer
Gründer | Leitung Audit & Zertifizierung
Öffentliche Hochschulen, Universitäten und staatliche Einrichtungen stehen schon länger in der Pflicht: Die BITV 2.0 und die zugrundeliegende EU-Richtlinie für öffentliche Stellen verlangen barrierefreie Websites, Portale und Lernplattformen – samt veröffentlichter Erklärung zur Barrierefreiheit.
Private e-Learning-Anbieter, kommerzielle Plattformen und Weiterbildungsdienstleister wiederum fallen seit Juni 2025 unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, sobald sie Bildung als Dienstleistung am Markt anbieten. Wer Kurse verkauft, Abos betreibt oder mit Wissen Geld verdient, ist gemeint.
Beide Seiten messen sich an derselben Latte: WCAG 2.2 und EN 301 549. Und beide tragen ein reales Risiko. Bei öffentlichen Stellen beanstanden Überwachungsstellen Verstöße, bei privaten Anbietern drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Mit der wachsenden öffentlichen Aufmerksamkeit für digitale Teilhabe steigt dieses Risiko eher, als dass es sinkt.
UNSER ANSATZ FÜR BILDUNGSANBIETER
Vier Produkte, die ineinandergreifen – abgestimmt auf Ihren Bedarf
Keine zwei Bildungsorganisationen sind gleich. Eine Hochschule mit zehntausend Skripten hat andere Sorgen als ein Start-up mit einer schlanken Kursplattform. Deshalb stellen wir die Access Suite passgenau zusammen – vom ersten Überblick bis zum dauerhaft gesicherten Betrieb.
Access Ready®
nimmt Ihre Lernplattform im Tiefen-Audit unter die Lupe – mit echten Nutzern assistiver Technologien sowie JAWS, NVDA und VoiceOver. Gerade bei interaktiven Lerninhalten und verschachtelten LMS-Strukturen ist diese menschliche Prüfung der entscheidende Punkt: Was ein Scanner übersieht, fällt einem realen Nutzer sofort auf. Am Ende steht das IFDB-Zertifikat als belastbarer Nachweis.
Access Doc®
kümmert sich um das, was sich in jedem Kursraum stapelt: Skripte, Studienunterlagen, Aufgabenblätter. Access Doc® hebt diese Dokumente auf den PDF/UA-Standard – vom Einzelfall bis zum gewachsenen Altbestand, KI-gestützt und am Ende immer von Menschen kontrolliert.
Access Guard®
behält Ihre Plattform im Blick, wenn der Betrieb weiterläuft. Bildungsangebote stehen nie still – neue Kurse, neue Module, neue Inhalte kommen ständig dazu. Access Guard® sorgt dafür, dass jede Erweiterung den erreichten Stand hält, statt ihn unbemerkt zu untergraben.
Access Academy®
bringt das Wissen dorthin, wo es entsteht: in Ihr Team. Wer Lerninhalte gestaltet, sollte verstehen, wie Barrierefreiheit funktioniert – damit der nächste Kurs von Anfang an zugänglich ist. Access Academy® schult Ihre Autoren, Mediendidaktiker und Entwickler praxisnah und schließt damit die Lücke, die ein einmaliges Audit allein nicht dauerhaft füllen kann.
VON DER ERSTANALYSE ZUM ZERTIFIKAT
In vier Schritten zur barrierefreien Lernplattform
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Schritt 01 – Der erste Blick, kostenlosAccess Score® scannt Ihre Plattform automatisiert und ohne Aufwand für Sie. Sie bekommen eine erste Standortbestimmung – wo stehen Ihre Bildungsangebote heute, und wo lohnt der genauere Blick? Unverbindlich und in wenigen Minuten.
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Schritt 02 – Die Tiefenprüfung mit echten NutzernJetzt geht es ins Detail. Unser Audit-Team prüft Ihre Lernplattform manuell, unterstützt von Menschen, die assistive Technologien tagtäglich einsetzen. So treten auch die Barrieren zutage, die in interaktiven Inhalten und komplexer Navigation stecken – dort, wo Automatik an ihre Grenzen kommt.
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Schritt 03 – Beheben, dann zertifizierenSie erhalten einen priorisierten Prüfbericht mit klaren Handlungsempfehlungen. Sind alle Mängel behoben, stellen wir das IFDB-Zertifikat aus – Ihr Nachweis gegenüber Studierenden, Behörden und Partnern, dass Zugänglichkeit bei Ihnen keine Behauptung ist.
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Schritt 04 – Den Stand haltenMit Access Guard® bleibt Ihr Konformitätsstatus auch bei laufenden Erweiterungen stabil. Wer noch einen Schritt weiter gehen will, sichert sich mit Access Protect® vertraglich ab und baut mit Access Academy® das nötige Wissen direkt im eigenen Team auf.
Der Access Ready® Award – verliehen an Vorreiter echter digitaler Teilhabe.
FAQ
Häufige Fragen zu
Barrierefreiheit in der Bildung
1. Muss unsere Lernplattform überhaupt barrierefrei sein?
Das kommt auf Ihre Organisation an. Öffentliche Hochschulen und staatliche Einrichtungen unterliegen der BITV 2.0. Private und kommerzielle e-Learning-Anbieter fallen seit Juni 2025 unter das BFSG, sobald sie Bildung als Dienstleistung anbieten. In den allermeisten Fällen besteht eine gesetzliche Pflicht.
2. Wie steht es um interaktive Lerninhalte und Quiz-Module?
Die sind erfahrungsgemäß die härteste Nuss. Sie müssen vollständig per Tastatur bedienbar und für Screenreader nachvollziehbar sein. Genau deshalb prüfen wir mit echten Nutzern – automatisierte Scanner erkennen solche Barrieren schlicht nicht zuverlässig.
3. Lassen sich auch Lernvideos barrierefrei machen?
Ja. Videos brauchen Untertitel, möglichst ein Transkript und bei rein visuellen Inhalten eine Audiodeskription. Im Audit klären wir, welche dieser Anforderungen für Ihre Inhalte konkret greifen, und zeigen Ihnen den genauen Handlungsbedarf.
4. Wir arbeiten mit Moodle, ILIAS oder Canvas – prüfen Sie das?
Ja, herstellerunabhängig. Entscheidend ist ohnehin nicht das System an sich, sondern wie es konfiguriert, erweitert und mit Inhalten gefüllt wurde. Genau das macht unser Audit sichtbar.
5. Und was wird aus unseren vielen PDF-Skripten?
Bildungseinrichtungen verwalten nicht selten tausende Dokumente. Access Doc® konvertiert sie skalierbar auf den PDF/UA-Standard – vom einzelnen Skript bis zum kompletten Archiv, KI-gestützt und menschlich geprüft.
6. Wie belegen wir gegenüber Studierenden und Behörden, dass wir zugänglich sind?
Mit dem IFDB-Zertifikat aus dem Access Ready®-Audit. Es dokumentiert einen vollständigen Prüfprozess nach WCAG 2.2 und gilt als belastbarer Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht – gegenüber Aufsichtsbehörden ebenso wie gegenüber Ihren Lernenden.
7. Was kostet das Ganze?
Das richtet sich nach Umfang, Inhaltsmenge und Komplexität Ihrer Plattform. Wir starten grundsätzlich mit der kostenlosen Erstanalyse und einem unverbindlichen Gespräch, in dem wir den passenden Scope gemeinsam abstecken.
8. Wie bleibt die Plattform konform, wenn ständig neue Kurse dazukommen?
Dafür ist Access Guard® da. Das kontinuierliche Monitoring prüft jede Erweiterung automatisch und meldet neue Barrieren sofort – damit jeder neue Kurs den erreichten Standard mitträgt, statt ihn zu schwächen.
Bildung ist Teilhabe. Sorgen Sie dafür, dass niemand draußen bleibt.
Eine barrierefreie Lernplattform ist kein Zugeständnis, sondern die Einlösung dessen, wofür Sie ohnehin stehen: Wissen, das allen offensteht. Lassen Sie uns gemeinsam klären, wie Sie Ihre digitalen Angebote rechtssicher und nachweisbar zugänglich machen.
Digitale Teilhabe in der Bildung – worauf Hochschulen und e-Learning-Anbieter achten sollten
Zugänglichkeit im Bildungsbereich ist mehr als eine technische Vorgabe – sie entscheidet darüber, wer am digitalen Lernen überhaupt teilnehmen kann. Für öffentliche Hochschulen und staatliche Einrichtungen legt die BITV 2.0 fest, was barrierefreie Websites und Lernplattformen erfüllen müssen, während private Anbieter seit Juni 2025 dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterliegen. Technisch berufen sich beide Regelwerke auf die Web Content Accessibility Guidelines des W3C, die definieren, wann digitale Inhalte wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sind.
Wo Ihre eigene Lernplattform heute steht, zeigt am schnellsten eine kostenlose Erstanalyse; in die Tiefe geht anschließend das zertifizierte Tiefen-Audit. Und wenn sich in Ihren Kursräumen über die Jahre ganze Dokumentenarchive angesammelt haben, bringt die barrierefreie PDF-Konvertierung auch diese auf einen zugänglichen Stand – damit Ihr Bildungsversprechen am Ende für alle gilt.














