DIGITALE BARRIEREFREIHEIT · GESETZ · EAA · EN 301 549 · WCAG 2.2
BFSG – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und was es für Ihr Unternehmen bedeutet.
Das BFSG hat aus einer freiwilligen Kür eine gesetzliche Pflicht gemacht. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen in Deutschland barrierefrei sein – und die ersten Abmahnungen zeigen, dass Verstöße konsequent verfolgt werden. Doch was genau verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, wer ist betroffen, und wie weisen Sie nach, dass Sie konform sind? Auf dieser Seite ordnen wir die Rechtslage verständlich ein und zeigen Ihnen den kürzesten Weg von der Pflicht zum belastbaren Nachweis.
Vertraut von führenden Unternehmen im DACH-Raum
Was das BFSG ist und warum es jetzt zählt
Das BFSG, ausgeschrieben Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act, der EU-Richtlinie 2019/882. Der Gedanke dahinter ist einfach: Was in der analogen Welt längst selbstverständlich ist – Rampen, Aufzüge, taktile Leitsysteme –, soll auch digital gelten. Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sollen Online-Shops, Banking-Portale und Apps ohne fremde Hilfe nutzen können.
Verabschiedet wurde das Gesetz bereits 2021, doch erst seit dem 28. Juni 2025 entfaltet es seine volle Wirkung und verpflichtet weite Teile der Privatwirtschaft. Damit endet eine lange Schonfrist, in der Barrierefreiheit für Unternehmen eine freiwillige Maßnahme war. Heute ist sie eine Anforderung mit klarer Rechtsfolge – und die ersten dokumentierten Abmahnungen zeigen, dass die Pflicht keine Formalie bleibt.
Wer unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt
Die entscheidende Frage für jedes Unternehmen lautet: Betrifft mich das überhaupt? Das BFSG unterscheidet zwischen Produkten und Dienstleistungen. Auf der Produktseite stehen unter anderem Computer, Smartphones, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals und Smart-TVs. Auf der Dienstleistungsseite finden sich genau jene digitalen Angebote, mit denen die meisten Unternehmen täglich arbeiten: Online-Shops, Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, E-Books sowie digitale Ticket- und Buchungssysteme. Wer Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, sollte daher genau prüfen, ob das Gesetz greift.
Es gibt eine wichtige Ausnahme, die jedoch oft falsch verstanden wird. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Pflichten befreit – allerdings ausschließlich im Bereich der Dienstleistungen. Wer als Kleinstunternehmen Produkte in Verkehr bringt, fällt trotzdem unter das BFSG. Diese Differenzierung übersehen viele und wiegen sich in einer Sicherheit, die rechtlich nicht trägt.
Welche Anforderungen das BFSG technisch stellt
Den konkreten technischen Maßstab formuliert das Gesetz nicht selbst, sondern verweist auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, die wiederum die WCAG als Grundlage übernimmt. Für digitale Angebote bedeutet das: Eine Website oder App muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein – die vier Grundprinzipien barrierefreier Gestaltung. Dazu gehören ausreichende Kontraste, eine vollständige Tastaturbedienung, sinnvolle Alternativtexte, eine logische Struktur und die saubere Anbindung an assistive Technologien wie Screenreader. Hinzu kommt eine formale Pflicht, die gerne unterschätzt wird: Betroffene Anbieter müssen eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen, die transparent über den Stand der Zugänglichkeit informiert.
Welche Risiken bei Verstößen drohen
Die Konsequenzen sind kein theoretisches Konstrukt, sondern bereits Realität. Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen, nicht konforme Produkte und Dienstleistungen vom Markt nehmen und Anbieter zur Nachbesserung zwingen. Hinzu kommt eine zweite, oft unterschätzte Front: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände. Genau hier sind seit dem Sommer 2025 die ersten Abmahnwellen dokumentiert. Für Unternehmen entsteht damit ein doppeltes Risiko aus behördlicher Sanktion und privatrechtlicher Auseinandersetzung – und in beiden Fällen ein Reputationsschaden, der sich schwerer beziffern lässt als jedes Bußgeld.
Fristen, Übergangsregelungen und der zeitliche Druck
Das BFSG gilt grundsätzlich für alle Produkte und Dienstleistungen, die seit dem 28. Juni 2025 neu auf den Markt kommen beziehungsweise erbracht werden. Für bereits bestehende Angebote sehen die Regelungen in Teilen Übergangsfristen vor, die je nach Konstellation bis zum 28. Juni 2030 reichen, für bestimmte Selbstbedienungsterminals sogar darüber hinaus. Diese Fristen verleiten dazu, das Thema aufzuschieben. Das ist riskant, denn Barrierefreiheit lässt sich nicht über Nacht herstellen. Ein seriöses Audit, die Behebung der Mängel und der Aufbau interner Kompetenz brauchen Vorlauf. Wer die verbleibende Zeit als Puffer statt als Aufschub begreift, ist klar im Vorteil.
Von der Pflicht zur Sicherheit.
So werden Sie BFSG-konform und bleiben es.
Wissen, dass eine Pflicht besteht, schützt nicht vor ihren Folgen. Was schützt, ist ein nachweisbarer, dokumentierter Konformitätsstand – und im Ernstfall jemand, der für Sie einsteht. Genau dafür ist die Access Suite gebaut.
Den Einstieg liefert Access Score®: Mit dem kostenlosen BFSG-Check prüfen Sie Ihre Website in wenigen Minuten und sehen, wo Sie heute stehen. Den belastbaren Nachweis erbringt Access Ready®, unser Tiefen-Audit nach EN 301 549 mit echten Nutzern assistiver Technologien. Nach Behebung aller Mängel erhalten Sie das rechtlich belastbare IFDB-Zertifikat als Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht. Damit der Stand auch nach jedem Website-Update erhalten bleibt, sichert Access Guard® ihn durch laufendes Monitoring ab.
Und für den Fall der Fälle gibt es Access Protect®: vertraglicher Abmahnschutz mit Haftungsübernahme. Kommt es zu einer BFSG-Klage, übernehmen IFDB-Experten und Partner-Kanzleien den Vorgang. Das ist der entscheidende Unterschied zu jedem Overlay-Anbieter – denn ein Skript kann keine Haftung tragen.
FAQ
Häufige Fragen zum BFSG
Was ist das BFSG einfach erklärt?
Das BFSG, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, ist ein deutsches Gesetz, das bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Es setzt den European Accessibility Act in nationales Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025.
Seit wann gilt das BFSG?
Das Gesetz wurde 2021 verabschiedet und ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Für bestehende Angebote gelten in Teilen Übergangsfristen bis zum 28. Juni 2030, für bestimmte Selbstbedienungsterminals teils länger.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Betroffen sind Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie Anbieter digitaler Dienstleistungen für Verbraucher – etwa Online-Shops, Banken, Telekommunikationsanbieter und Buchungsportale. Maßgeblich ist, ob Sie Verbrauchern entsprechende Produkte oder Dienste anbieten.
Gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen auch für meinen Online-Shop?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind nur im Dienstleistungsbereich befreit. Wer Produkte in Verkehr bringt, fällt trotz dieser Größe unter das BFSG. Eine pauschale Befreiung gibt es nicht.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das BFSG?
Möglich sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, die Untersagung des Angebots sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände. Erste Abmahnwellen sind seit Sommer 2025 dokumentiert.
Wie macht man eine Website BFSG-konform?
Technischer Maßstab ist die EN 301 549 in Verbindung mit den WCAG. Eine Website muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein und eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Der verlässlichste Weg führt über ein Audit, die Behebung der Mängel und einen dokumentierten Nachweis.
Reicht ein Accessibility-Widget für die BFSG-Konformität?
Nein. Ein Overlay oder Widget kann den Komfort verbessern, behebt aber keine Barrieren im Code und ersetzt keinen belastbaren Nachweis. Die Konformität entsteht auf Code-Ebene und wird durch ein Audit belegt, nicht durch ein nachträglich eingebundenes Skript.
Aus einer Pflicht
einen Vorsprung machen.
Das BFSG zwingt zum Handeln – aber wer früh handelt, gewinnt mehr als nur Rechtssicherheit: bessere Nutzererlebnisse, eine größere Reichweite und ein stärkeres Markenbild. Lassen Sie uns gemeinsam klären, ob und wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Sie betrifft und welcher Weg zur Konformität für Sie der effizienteste ist.
BFSG in der Praxis – Rechtslage einordnen, Konformität absichern
Das BFSG hat die digitale Barrierefreiheit in Deutschland von der freiwilligen Maßnahme zur rechtlichen Anforderung gemacht. Wer die gesetzliche Grundlage im Original nachvollziehen möchte, findet bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine fundierte behördliche Einordnung, während der zugrunde liegende European Accessibility Act den europäischen Rahmen absteckt, aus dem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hervorgegangen ist. Beide Quellen zeigen, dass es sich nicht um eine vorübergehende Regelung handelt, sondern um einen dauerhaften Standard.
Den Schritt von der Rechtslage zur gelebten Konformität gehen Sie mit IFDB: Eine erste Standortbestimmung liefert der kostenlose BFSG-Check von Access Score®, den belastbaren Nachweis erbringt das Tiefen-Audit mit IFDB-Zertifikat, und gegen das reale Abmahnrisiko sichert Sie der vertragliche Abmahnschutz von Access Protect® ab. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein belastbarer Wettbewerbsvorteil.














