Barrierefreie Lernplattformen, Hochschul-Portale und e-Learning-Inhalte.
Kundenportale, Vertragsabschlüsse und Self-Service-Strecken konform aufbereitet.
Krankenkassen, Kliniken und Pharma-Plattformen mit hoher Schutzbedürftigkeit.
Tarif-Konfiguratoren, Service-Portale und digitale Kundenbeziehung.
BFSG-Pflicht für Online-Shops, Plattformen und Buchungssysteme.
Banken, Versicherungen und FinTechs unter regulatorischer Volllast.
Öffentlich-rechtlicher Sektor, Verlagshäuser und Streaming-Anbieter.
Behörden und öffentliche Einrichtungen unter BITV 2.0 und BFSG.